Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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Diese Beschlüsse fanden eine wertvolle Unterstützung auf der 
Stockholmer Konferenz, welche wenige Monate nach der Genfer 
Konferenz von den Landeskomitees der Internationalen Handels- 
kammer veranstaltet wurde. Bezüglich der internationalen Kartelle 
nahm die Handeskammerkonferenz eine entschiedenere Stellung ein, 
indem sie sich ja unmittelbar an ihre Mandanten, an die einzelnen 
Unternehmer, wenden konnte, während die Weltwirtschaftskonferenz 
mehr an die Länder appellieren und ihnen Entschließungen empfehlen 
mußte. In der Frage der Staatsverträge hatte die Genfer Konferenz 
hauptsächlich zwei Systeme mehrstaatlicher Verträge empfohlen: 
eines zugunsten der völkerrechtlichen Kodifizierung des sogenannten 
‚Fremdenrechtes« (Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, wirtschaft- 
liche Tätigkeit, juristische Stellung und Besteuerung der Ausländer, 
ausländische Aktien- und Versicherungsgesellschaften) im Sinne 
grundsätzlicher Gleichstellung mit den Inländern, der Beseitigung 
des Visumzwanges u. ä.; das zweite System bezieht sich auf die 
Beseitigung aller Ein- und Ausfuhrverbote. Beide Vertragssysteme 
fanden die nachdrückliche Unterstützung der Stockholmer Konferenz 
und im November 1927 wurde auf der (staatlichen) Genfer Handels- 
konferenz eine Konvention beschlossen, welche zwar den Grundsatz 
der Freiheit von Ein- und Ausfuhrverboten proklamiert, davon aber 
sine stattliche Reihe von Ausnahmen besonderen Charakters für 
einzelne Staaten und allgemeinen Charakters für alle Staaten, 
wie solche Ausnahmen auch vor dem Kriege in Handelsverträgen 
vorkamen. Es ist ein bescheidener, aber doch ein Fortschritt 
der Rationalisierung des internationalen Verkehres, dem hoffentlich 
dann doch bald andere folgen werden. In Ansehung des »Frem- 
denrechtes« ist noch kein offizieller Konventionsentwurf ver- 
einbart, ja es scheint, daß selbst auf einem so bescheidenen Teil- 
gebiete, wie es der Visumzwang ist, die volle Freiheit der Vor- 
kriegszeit noch lange auf sich warten lassen dürfte (offenbar wegen 
der großen Arbeitslosigkeit in so manchem Staate). 
Andere Fragen, die längst einer rationellen Erledigung bedurft 
hätten, sind die Auswüchse, welche der handelspolitische Ge- 
rauch der Eisenbahntarife (Ausfuhrförderung, Hemmung der 
Einfuhr und fremder lästiger Durchfuhr) und der sogenannte 
Administrativprotektionismus (Hemmung unerwünschter Ein- 
fuhren durch Maßregeln der Steuer- und anderer Verwaltungs- 
behörden) gezeitigt haben, in welcher Hinsicht eine Denkschrift des
	        
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