Deutsch-Oesterreich
(Wien)
Währung: Oesterreichische Schillinge — S.
Mittelkurs vom 31. Dez. ”7 59,27 für 100 Schillinge.
„30. Juni 59,42 ,, 100
1 Schilling ‘\" Sroschen.
Umrechnungskurs für alte ">*zrreichische Kronen
ö Kr. 1650" ;
Teleerammgebühren:
Schecks: In Oesterreich zahlbare Schecks sind
stempelfrei, sofern sie auf dem Originalblankett einer öster-
reichischen Bank ausgestellt sind und keinerlei Vermerk
über die Zahlungsfrist tragen.
Werden im Ausland eigene Scheckformulare auf
Österreichische Banken ausgestellt, so müssen diese
Schecks, außer den auch im deutschen Scheckwesetz be-
stimmten Erfordernissen, den Zusatz „innerhalb 8 Tagen von
heute“ tragen. Die tatsächliche Einlösbarkeit der Abschnitte
auch nach 8 Tagen wird durch diesen Vermerk nicht be-
rührt. Fehlt dieser Zusatz, so wird der Scheck wechsel-
stempelpflichtig.
Kaufmännische Anweisungen werden, so-
fern sie spätestens S Tage nach Ausstellung zahlbar sind,
mit S —,20 pro Abschnitt verstempelt. Bei längerer Laufzeit
tritt die Verstempelung nach den unten angeführten Sätzen
alı.
Wechsel: In Oesterreich ist seit 1830 die Deutsche
Wechselordnung eingeführt.
Verfällt ein Wechsel an einem Sonn- oder Feiertag,
so ist der Abschnitt am folgenden Werktage zahlbar.
Protest mangels Zahlung muß spätestens am zweiten
Werktage nach Verfall erhoben werden. ;
Die Stempelabgabe erfolgt durch Verwendung
amtlicher Wechselblankette oder durch Entwertung von
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