(Griechenland)
über Drs. 7 000.— bis Drs.
8 000. „
9 000.
10 000.
15 000.
20 000.
30 000.
50 000
100 00C
200 000
„ „300 000.
über Drs. 400 000.-
8 000.-
9 000.
10 000
15 000
20 00C
30 006
50 00C
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Drs.
14.40
16.20
18.—
27.20
30.—
54.—
90.—
180.—
300.—-
A0.—
Im Ausland ausgestellte Wechsel sind stempelfrei,
sofern sie bereits im Ursprungslande ordnungsmäßig ver-
steuert wurden. Werden aber derartige Abschnitte mangels
Zahlung zum Protest gegeben, so sind sie nach obigem Tarif
zu verstempeln. Gleichfalls stempelpflichtig sind Abschnitte,
die unversteuert nach Griechenland gelangen.
Duplikate sind nur mit Drs. 1.— zu verstempeln,
wenn Original und Duplikat gleichzeitig der Steuerbehörde
zur Verstempelung vorgelegt werden. Andernfalls wird das
Duplikat wie das Original von der Steuerbehörde ver-
stempelt.
Die Stempelstrafe beträgt das 4fache des fehlen-
den Betrages, mindestens jedoch Drs. 50.—.