Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Italien 
‘Ausz. Mailand) 
Währung: Italien. Lire = L. it. (Lit.) 
Mittelkurs vom 21 Dez. 27 16,96 für 100 Lire. 
To mei 27 15,17 „ 100 
. Centesimi. 
M. 1.19. 
mit, 
Telegrammgehühren: 
Scheck:: Es ist besonders hervorzuheben, daß das 
italienische Gesetz die genaue Angabe des Schecknehmers 
als Order fordert. Demnach dürfen Schecks nicht an Ueber- 
bringer gestellt werden. 
Schecks können auf Banken und auf Kaufleute gezogen 
und auf Sicht oder höchstens bis 10 Taye nach Sicht aus- 
gestellt werden. 
Die Stempelgebühr beträgt ..... Lit 
jedoch unterliegen die Schecks, 7ic : Deiwatflene 
stellt sind, außerdem 1uoch der O1 u 
his Lit 
„2 4 
über ,, 15°" 
Nicht verstempelt werden „Assegno Circolare“, sowie 
Bankschecks mit der Bezeichnung: „esente da bollo”, „abbo- 
hamento al bollo‘ oder „sprovvisto di bollo“. 
Für Gutschrifts- und Belastungsaufgaben, desg]l. Konto- 
Auszüge und X 14tokopien sind gleichfalls . ..... Lit. 2 
zu entrichte 
Weclh 
„Wechsel. 
Als AkKzept genügt die einfache Unterschrift, jedoch 
darf das Akzept nicht auf den Stempelmarken stehen. 
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist 
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Protest 
mangels Zahlung muß spätestens am zweiten Werktave 
nach Verfall erhoben werden. 
Die Stempelabysrabe erfolgt bei im Inlande aus- 
vestellten Wechseln durch Verwendung von behördlichen 
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