Italien
‘Ausz. Mailand)
Währung: Italien. Lire = L. it. (Lit.)
Mittelkurs vom 21 Dez. 27 16,96 für 100 Lire.
To mei 27 15,17 „ 100
. Centesimi.
M. 1.19.
mit,
Telegrammgehühren:
Scheck:: Es ist besonders hervorzuheben, daß das
italienische Gesetz die genaue Angabe des Schecknehmers
als Order fordert. Demnach dürfen Schecks nicht an Ueber-
bringer gestellt werden.
Schecks können auf Banken und auf Kaufleute gezogen
und auf Sicht oder höchstens bis 10 Taye nach Sicht aus-
gestellt werden.
Die Stempelgebühr beträgt ..... Lit
jedoch unterliegen die Schecks, 7ic : Deiwatflene
stellt sind, außerdem 1uoch der O1 u
his Lit
„2 4
über ,, 15°"
Nicht verstempelt werden „Assegno Circolare“, sowie
Bankschecks mit der Bezeichnung: „esente da bollo”, „abbo-
hamento al bollo‘ oder „sprovvisto di bollo“.
Für Gutschrifts- und Belastungsaufgaben, desg]l. Konto-
Auszüge und X 14tokopien sind gleichfalls . ..... Lit. 2
zu entrichte
Weclh
„Wechsel.
Als AkKzept genügt die einfache Unterschrift, jedoch
darf das Akzept nicht auf den Stempelmarken stehen.
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Protest
mangels Zahlung muß spätestens am zweiten Werktave
nach Verfall erhoben werden.
Die Stempelabysrabe erfolgt bei im Inlande aus-
vestellten Wechseln durch Verwendung von behördlichen
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Ya