Polen
(Warschau)
Währung: Zlotv
Mittelkurs vom 31. Dez. 25
„30. Juni
1 Zinte Mn
Telegrammgebühren: M
“50. für 10
42.7 0
Praschen
pP
4
Schecks sind mit Zi. —.05 zu verstempeln, sofern sie
auf Originalblanketten der Bezogenen ausgestellt wurden.
Alle anderen Schecks werden mit 3‘... nach der unten-
stehenden Tabelle versteuert.
Seit dem 15. Juli 1926 isteineErhöhun g sämtlicher
Steuern un.” © mp: sebührenum”* ” in Kraft getreten.
Wecı Las Wort „Wechsel“ ist erforderlich.
Als AK ze pt genügt die einfache Unterschrift.
Verfällt ein Wechsel an einem Sonn- oder Feiertay,
30 ist der nächstfolgende Werktay der Zahltag. Im Nicht-
zahlungsfalle ist der Protest Spätestens am zweiten
Werktage naclı Verfall zu erheben.
Die Stempelabyabe erfolet durch Verwendung
der behördlichen Wechselblankette oder durch Verstempe-
lung der Abschnitte seitens der zuständigen Steuerkasse. Im
Ausland ausgestellte Wechsel können auch drrch dis Devi-
senbanken — jedoch nur bis zur H*h- -
stempelt werden.
Die Stempelabgabe
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