Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Polen 
(Warschau) 
Währung: Zlotv 
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 
„30. Juni 
1 Zinte Mn 
Telegrammgebühren: M 
“50. für 10 
42.7 0 
Praschen 
pP 
4 
Schecks sind mit Zi. —.05 zu verstempeln, sofern sie 
auf Originalblanketten der Bezogenen ausgestellt wurden. 
Alle anderen Schecks werden mit 3‘... nach der unten- 
stehenden Tabelle versteuert. 
Seit dem 15. Juli 1926 isteineErhöhun g sämtlicher 
Steuern un.” © mp: sebührenum”* ” in Kraft getreten. 
Wecı Las Wort „Wechsel“ ist erforderlich. 
Als AK ze pt genügt die einfache Unterschrift. 
Verfällt ein Wechsel an einem Sonn- oder Feiertay, 
30 ist der nächstfolgende Werktay der Zahltag. Im Nicht- 
zahlungsfalle ist der Protest Spätestens am zweiten 
Werktage naclı Verfall zu erheben. 
Die Stempelabyabe erfolet durch Verwendung 
der behördlichen Wechselblankette oder durch Verstempe- 
lung der Abschnitte seitens der zuständigen Steuerkasse. Im 
Ausland ausgestellte Wechsel können auch drrch dis Devi- 
senbanken — jedoch nur bis zur H*h- - 
stempelt werden. 
Die Stempelabgabe 
per Last © Ant 
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