Saargebiet
(Saarbrücken)
Die saarländische Stempelgebühr beträgt für
Wechsel und kaufmännische Anweisungen
bis firs. 500. PS,
über firs. 500.— ,, „1000
„ 1000— „1500
1 500.— „200€
für jede weiteren ffrs. 2 000.
Schecks und Quittungen sind stempelfifrei
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Auf Grund eines Gegenseitigkeits-Abkommens sind die
in Deutschland auf das Saargebiet ausgestellten Wechsel, die
mit deutschen Wechselstempelmarken ordnungsgemäß ver-
steuert sind, nicht mehr saarländisch zu verstempeln. Des-
gleichen sind die im Saargebiet ausgestellten und ordnungs-
gemäß versteuerten Wechsel im Deutschen Reiche nicht
nachzuverstempeln. (Lt. Erlaß des Reichsfinanzministers
vom 18. August 1926.)
Im übrigen ist für sämtliche Wechselangelegenheiten im
Saargebiet die Deutsche Wechselordnung maßgebend.
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