Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

Ischechoslowakei 
(Prag) 
Währung: Tschech. Kronen = Ke. 
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 = 12,433 für 100 Kronen. 
„30. Juni 26 = 12,438 „ 100 
1 Krone == 100 Heller. 
Telegrammgebühren: M. —.12. 
Schecks: Originalblankette sind bereits mit 
Kec. —.04 verstempelt. 
Alle anderen inländischen Schecks sowie Anweisungen, 
die eine Laufzeit von nicht mehr als 8 Tagen vom Aus- 
stellungsdatum an aufweisen, unterliegen einer Stempel- 
gebühr von. . „0.000000. Ke. —10. 
Bei Postschecks beträgt die Präsentierungsfrist 14 Tage. 
Auslandsschecks mit einer Laufzeit bis zu 14 Ta- 
gen nach Eintreffen in der Tschechoslowakei unterliegen 
gleichfalls der Stempelgebühr von. . . . . . Ke.—.10. 
Schecks, die diese Fristen überschreiten, sind mit 2°/00 
zu versteuern, u. z. für jede angefangenen . . Kc. 100.—, 
über Ke. 1 000.— jedoch für jede angefangenen Ke. 1 000.—. 
Auslandsschecks, die das Wort „Scheck‘ im Text nicht 
enthalten, müssen ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages 
mit Kec. 1.— verstempelt werden. 
Wechsel: Das Wort „Wechsel“ muß im Wechsel- 
text stehen. 
Als Akzept genügt die einfache Unterschrift. 
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist 
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Im Nicht- 
zahlungsfalle muß der Protest spätestens am zweiten 
Werktage nach dem Verfalltage erhoben werden. 
Die Stempelabgabe erfolgt durch Verwendung 
von Blanketten oder‘ durch behördliche Entwertung von 
Stempelmarken.
	        
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