Full text: Der Scheck- und Wechselverkehr mit dem Auslande

I 
Italien 
(Ausz. Mailand) 
Währung: Italien. Lire 
Mittelkurs vom 31. Du. 
„00 Ten 
1 Lira 
Telegrammgebühren: 
Schecks: Es ist besonders hervorzuheben, daß das 
italienische Gesetz die genaue Angabe des Schecknehmers 
als Order fordert. Demnach dürfen Schecks nicht an Ueber- 
bringer gestellt werden. 
Schecks können auf Banken und auf Kaufleute gezogen 
und auf Sicht oder höchstens '» * "Fage nach Sicht aus- 
zestellt werden. 
Die Stempelgebühr beträgt ...... Lit. —.20, 
jedoch unterliegen die Scheel. D-ivyatleute ausee- 
stellt sind, außerdem n60l. Ce 
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Nicht verstempelt werden „Assegno Circolare“, sowie 
Bankschecks mit der Bezeichnung: „esente da bollo”, „abbe- 
namento al bollo” oder „sprovvisto di bollo*. 
Für Gutschrifts- und Belastungsaufgaben, desel. Konte- 
Auszüge und Kontokopien sind gleichfalls . ; 
zu entrichten. 
Wechsel: Erforderlich ist die Bezeichnung als 
„Wechsel. 
Als Akzept genügt die einfache Unterschrift, jedoch 
darf das Akzept nicht auf den Stempelmarken stehen. 
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist 
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Protest 
mangels Zahlung muß spätestens am zweiten Werktave 
nach Verfall erhoben werden. 
Die Stempelabgabe erfolgt bei im Inlande aus- 
vestellten Wechseln durch Verwendung von behördlichen 
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