Der Betrieb
einheitlicher Komplex von auf die Dauer berechneter wirtschaftlicher
Tätigkeit.‘ Die rationelle Güterverwendung im Haushalt ist auch eine
wirtschaftliche Tätigkeit, stellt aber keinen Betrieb dar. Auch die
produktive Tätigkeit an sich stellt noch keinen Betrieb dar, sondern
erst das planmäßige Zusammenwirken einer oder mehrerer Arbeitskräfte
mit äußeren Mitteln in einer Organisation, Unter einem Inbegriff versteht
man doch eine bloß gedankliche Zusammenfassung irgendwelcher Er-
scheinungen, unter einem einheitlichen Komplex eine bloß äußere Zu-
sammenfassung gleichartiger Erscheinungen, während es hier auf einen
inneren Zusammenhang ungleichartiger Erscheinungen ankommt, den
man eben Organisation nennt.
Im Sprachgebrauch der Praxis und der Gesetze wird aber noch
eine weitere Einschränkung vorgenommen, indem man zwischen der
technischen Herstellung der Güter und ihrer kaufmännischen Verwertung
unterscheidet, als Betrieb die Organisation für die mechanische Be-
arbeitung oder chemische Verarbeitung der Rohmaterialien und als
Vertrieb die Organisation für den Absatz der auf diese Weise hergestellten
Erzeugnisse bezeichnet. Die Gesetzgebung über den unlauteren Wett-
bewerb spricht daher von einem Verrat von Betriebs- und Geschäfts-
geheimnissen, die Arbeiterschutzgesetzgebung bezieht sich in der Regel
nur auf den technischen Teil des Unternehmens. Die wirtschaftliche
Konzentration beschränkt sich freilich nicht auf den technischen Betrieb,
sondern erstreckt sich meistens auch auf den kaufmännischen Vertrieb,
dann liegt aber nicht mehr eine Zusammenfassung von Betrieben, sondern
von Unternehmungen vor, von denen noch die Rede sein wird.
Es ist durchaus keine Anomalie, wie Passow (a. a. 0., S. 35) meint,
wenn die Volkswirtschaftslehre die Hausindustrie, das Handwerk und
die Fabriksindustrie als gesonderte Betriebsformen oder Betriebssysteme
betrachtet. Eine geschlossene Hauswirtschaft, in der nur im Hause und
für das Haus produziert wird, ist freilich noch kein Betrieb, weil die
produktive Tätigkeit von der konsumtiven noch nicht getrennt und
verselbständigt worden ist, aber die Keimzelle, aus der die verschiedenen
Betriebssysteme hervorgehen. Der Hausindustrielle jedoch, der seine
Erzeugnisse verkauft oder an den Verleger abliefert, hat einen Betrieb,
der Verleger aber nur in dem Falle, als er an den Erzeugnissen noch gewisse
Vollendungsarbeiten vornimmt oder einen eigenen kaufmännischen
Apparat schafft.
Vielfach gebraucht man das Wort Betrieb für die einer bestimmten
produktiven Tätigkeit gewidmete Anlage, nämlich die Gesamtheit der
Gegenstände, welche dieser Tätigkeit dienen, sich aber nicht in einem
einzigen Erzeugungsvorgang verbrauchen, wie die Roh- und Hilfsstoffe,
sondern. dauernd in Verwendung sind und nur in einer Amortisations-
quote in den Wert des fertigen Erzeugnisses eingerechnet werden. Auch