Die Unternehmung
Das Unterscheidungsmerkmal liegt also ihm zufolge in der Selbständigkeit,
worunter er die Verfolgung eigener Erwerbszwecke versteht, um die
Hilfs- oder Ergänzungsbetriebe auszuscheiden, die den Gewinn einer
anderen Unternehmung zur Richtschnur ihres Handelns machen müssen.
Die Selbständigkeit folgt aber aus der einheitlichen Organisation und
besteht für die Betriebe in technischer Hinsicht ebenso wie für die Unter-
nehmungen in kommerzieller Hinsicht. Eine Unternehmung kann aus
vielen gleichartigen oder ungleichartigen Betrieben bestehen, “braucht
aber gar keinen Betrieb zu haben, wie die reine Haltegesellschaft, auch
wenn sie wie ein Fabrikationsunternehmen die Form einer Aktien-
gesellschaft besitzt. Anderseits muß sich ein Betrieb nicht im Rahmen
einer Unternehmung befinden, wie mancher von Staat und Gemeinde,
dessen Erzeugnisse oder Leistungen nicht für die kommerzielle Ver-
wertung bestimmt sind, z. B. ein für den Heeresbedarf arbeitendes
Arsenal.
Gemeinsam mit dem Betrieb hat die Unternehmung das Erfordernis,
daß sie auf der produktiven Seite der Wirtschaft wirken muß, denn
im Rahmen des privaten oder öffentlichen Haushalts ist zwar ein Betrieb
möglich, der für den eigenen Bedarf produziert, nicht aber eine Unter-
nehmung, welche die Verwertung ihrer Waren und Leistungen auf dem
Markte suchen muß, wo erst aus der Verschiedenheit des Kostenwertes
und des Tauschwertes das Risiko entsteht. Die Produktivität ist dabei
im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen, umfaßt also jede Wert-
erhöhung von Waren und Leistungen, auch wenn sie nicht durch Um-
formung von Stoffen sinnlich wahrnehmbar wird. Mit Vorliebe wird
das Wort Unternehmung oder Unternehmen auf größere, mit ansehnlichem
Kapital arbeitende Organisationen oder auf solche angewendet, die nicht
auf Bestellung, sondern auf Lager arbeiten. Es ist nicht zu leugnen,
daß in diesen Fällen das Risiko besonders scharf hervortritt, weil mit
der Größe der Kapitalsanlage die Schwierigkeit einer Umstellung oder
Herausziehung wächst und beim Arbeiten auf Vorrat die künftigen
Verhältnisse von Angebot und Nachfrage nie mit Sicherheit überblickt
werden können, Die beiden Gesichtspunkte fallen nicht zusammen,
denn es gibt auch kapitalsreiche Großbetriebe, die auf Bestellung arbeiten,
wie z. B. Waggon- und Geschützfabriken. Das sind aber doch nur Grad-
und nicht Wesensunterschiede, so daß auch der einfachste, ohne fremde
Hilfskräfte arbeitende Handwerker als Unternehmer gelten muß. Jeden-
falls ist das Unternehmen als eine eigene Organisationseinheit von der
Person des Unternehmers und seinem Haushalt grundsätzlich zu trennen,
obzwar in der Praxis die Grenzen nicht immer scharf gezogen sein werden,
weil Wohnräume auch als Betriebsräume dienen, und manche Gegen-
stände sowohl in der Erwerbswirtschaft als auch in der Verbrauchs-
wirtschaft Verwendung finden.