Das Kartell
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die Betriebe durch Verpachtung von der einen an die andere Gesellschaft
vereinigt werden. Es kann auch eine neue Gesellschaft gegründet werden,
die von einzelnen Unternehmungen die Betriebe pachtweise übernimmt.
Außer dem Pachtzins wird zuweilen den verpachtenden Unternehmungen
eine Minimaldividende zugesichert. Gegenüber der Verschmelzung
der Anlagekapitalien hat die der Betriebe den Vorteil, daß sie infolge
des Wegfalles einiger Steuern weniger Kosten verursacht.
15. Das Kartell
Ein Kartell ist eine vertragsmäßige Vereinigung von selbständigen
Unternehmungen mit gleichem Geschäftsinteresse zum Zwecke gemein-
;amer Regelung der Produktion oder des Absatzes. Von der Interessen-
gemeinschaft unterscheidet es sich dadurch, daß es sich nicht mit der
Zusammenfassung von wenigen Unternehmungen begnügt, sondern
darin so weit geht, daß es das Gesamtverhältnis zwischen Angebot und
Nachfrage beherrschen kann. Vom Trust und der Fusion trennt es
die Tatsache, daß es nicht eine höhere Unternehmungsform darstellt,
sondern. die vereinigten Unternehmungen rechtlich und wirtschaftlich
völlig selbständig 1äßt und nur vertragsmäßig bindet. Eine Besonderheit
gegenüber allen anderen Arten der Konzentration ist die, daß es sich
nicht auf die gesamte Erzeugung des Unternehmens, sondern nur auf
bestimmte Erzeugnisse bezieht, so daß eine Unternehmung auch mehreren
verschiedenen Kartellen gleichzeitig angehören kann.
Die Kartellfähigkeit eines Produktionszweiges schwankt in weiten
Grenzen und hängt von einer Reihe von Vorbedingungen ab. Mit der
Größe des Betriebes wird das Bestreben nach Kartellierung zunehmen,“
weil mit der Höhe der investierten Kapitalien das Interesse an deren
Erhaltung wächst. Je geringer die Zahl der Produzenten, desto leichter
die Verständigung, doch ist es nicht notwendig, alle unter einen Hut
zu bringen. Zuweilen genügt schon die Vereinigung von 60% der Gesamt-
produktion, in der Regel aber sind 80 bis 90% notwendig. Von großer
Bedeutung ist ferner die örtliche Konzentration. der Betriebe und die
häufig damit zusammenhängende natürliche Teilung der Absatzgebiete.
Für Ziegeleien, Brauereien und andere Industrien, welche sich um größere
Städte gruppieren, genügen gewöhnlich örtliche Kartelle. Die Gleich-
artigkeit der Betriebe in bezug auf Größe und technische Einrichtung
ist. förderlich, weil bei zu großer Ungleichheit der größte und best-
eingerichtete, daher mit den. niedrigsten Kosten arbeitende Betrieb
Aussicht hat, die schwächeren im freien Konkurrenzkampf zu verdrängen.
Wenn gar Hausindustrielle mit Fabriken in Wettbewerb treten, wird
schon aus technischen Gründen ein Zusammenschluß kaum möglich
sein. „Gemischte“ Betriebe, welche die Kartellerzeugnisse in Betrieben
Gruntzel, Konzentration