33
Das Kartell
vergütungen leistet und vom Chef auf irgendeine Weise schadlos ge-
halten wird.
Solche Konditionenkartelle sind in den letzten Jahrzehnten besonders
häufig in der Textilindustrie aufgetaucht, namentlich die Erzeuger von
Ganzfabrikaten der Baumwoll-, Schafwoll- und Seidenindustrie suchten
auf diese Weise die Mißstände zu bekämpfen, die im Verkehr mit dem
sehr ausgebreiteten und meist aus kleinen Händlern bestehenden Ab-
nehmerkreis eingerissen sind. Vor allem wird das sogenannte Respiro,
die Kreditfrist, übermäßig verlängert. Auf diese Weise bleibt nicht
bloß das Kapital allzulang in dem einzelnen Geschäfte festgelegt,
sondern es wird auch die Etablierung unbemittelter Händler begünstigt,
die ihr Geschäft sozusagen auf Rechnung und Gefahr des Produzenten
führen und durch periodische Notverkäufe den Markt deroutieren.
Bei Barzahlungen ist ein Skontoabzug üblich; da dieser schließlich
aber auch bei späteren Zahlungen mit Erfolg verlangt wird, so wird
in einem derartigen Konditionenkartell gewöhnlich vereinbart, daß
ain Skontoabzug nur innerhalb eines Monates oder mit fallender Skala
innerhalb zweier oder dreier Monate (z. B. 5% im ersten, 4% im zweiten,
3% im dritten Monat seit Ende des Liefermonates) gewährt wird. Ferner
muß bestimmt werden, ob und in welcher Weise die Regulierung durch
Akzepte zulässig ist, ob und in welcher Weise Muster zu bezahlen sind usw.
Solche Konditionenkartelle sind aber gewöhnlich nicht von langer Dauer,
weil die eigentliche Ursache der übermäßigen Konkurrenz, die Über-
produktion, bestehen. bleibt und eine rückläufige Geschäftskonjunktur
zu Umgehungen und damit zum Zusammenbruch des Kartells führt.
2. Die Preiskartelle setzen einen bestimmten Minimalpreis fest,
unter welchem die Teilnehmer das kartellierte Erzeugnis nicht verkaufen
dürfen. Ein Beschluß, die Preise zu erhöhen, ist noch kein Kartell,
wenn nicht eine bindende Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten
Preises hinzutritt. Der Vertrag muß folgende wesentliche Punkte ent-
halten: die Art und die Weise der Preisfestsetzung, falls die Minimal-
preise nicht von vornherein festgesetzt werden können; die Regelung
der Konditionen, weil die Minimalpreise durch Gewährung günstigerer
Verkaufsbedingungen umgangen werden können; Bestimmung über
die Kontrolle der Geschäftsgebarung der einzelnen Mitglieder; Straf-
bestimmungen. für den Fall der Übertretung und Sicherung der Kon-
ventionalstrafe durch entsprechende Kaution. Solche Preiskartelle sind
verhältnismäßig leicht zu bilden, weil das von den Teilnehmern zu
bringende Opfer gering, der Vorteil einer Besserung der Preise aber
offenkundig ist. Sie sind aber auch ungemein hinfällig, weil eine Gleichheit
der Preise noch immer keine Gleichheit der Konkurrenz gewährleistet;
vor allem sind die Herstellungskosten der einzelnen Erzeuger verschieden,
dann werden bei irgendwelchen Unterschieden in der Qualität, Auf-