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1. 20 Staatsbeamte,
2. 3 Privatbeamte zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften,
3. 18 Arbeiter für einen anderen Wirtschaftskörper,
4. 4 Erwerbslose.
Diese 45 Unproduktiven sollen durch die 55 Produktiven mit
ernährt werden, ein unmögliches Verlangen!
Es sei bei dieser Gelegenheit auf einen grundlegenden Irr
tum der Sozialdemokratie hingewiesen, die — zum mindesten
in ihrer Agitation — behauptet, daß alle Not, alle Geldentwertung
und alle Staatsunterbilanzen, die durch die große Masse der für
unsere Volkswirtschaft unproduktiven Arbeiter entstehen, behoben
werden könnten durch die Beschlagnahme der großen Ein
kommen. Nach meiner Ueberzeugung ist das ein ebenso verfehltes
Mittel wie das uferlose Drucken von Papiergeld, da die eigentlichen
Ursachen der Geldentwertung, nämlich die riesigen Lohnsteigerungen,
die reduzierte Arbeitszeit, die Arbeitslosen, das Beamtenheer, die
Ententearbeiter usw., dadurch nicht beseitigt werden. Die Ernährung
der Personen, die nicht selber für die Volkswirtschaft tätig sind,
kann immer nur durch den Ueberschuß der von den übrigen Arbeitern
erzeugten Produkte erfolgen, und da durch „Konfiskationssteuern"
niemals eine Vermehrung der Produkte eintritt, so bleibt es
schließlich dabei, daß bei dem obigen Beispiel die restlichen 55
Arbeiter sich mit etwa der Hälfte ihrer Rechte zu begnügen haben,
weil sie die übrigen 45 miternähren müssen.
Nun sind allerdings die unproduktiven Arbeiter in dem Grade
ihrer Unproduktivität nicht alle gleich, vielmehr gibt es eine Anzahl
von Staatsarbeitern, die wenigstens produktiv in dem Sinne sind,
daß sie Gegenstände von längerem Wert, z. B. einen Kanal, her
stellen, eine Eisenbahn bauen oder ein Staatsgebäude errichten.
Auch hier muß man sich freilich hüten, den Prozentsatz dieser Staats
arbeiter so zu vergrößern, daß die Ration der Massenprodukte für
die einzelnen Volksmitglieder zu sehr reduziert wird. Immerhin ist
die Sache bei den produktiven Staatsarbeitern nicht ganz so ängstlich
wie bei den unproduktiven, denn wir können uns auf den Stand
punkt stellen, daß alle durch produktive Staatsarbeiter hergestellten
Neuanlagen auch unseren Kindern und Kindeskindern zugute kommen,
und sind deshalb berechtigt, diese Ausgaben durch Anleihen zu beschaffen.
Kein Erbe kann verlangen, daß er ererbten Besitz schuldenfrei erhält.