64
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
45
YII. Metalle und Metallwaren.
Eisen und Stahl in Luppen, Ingots, Stangen, Platten, Blechen und Bändern,
Nageleisen
10%
46
Abfälle von altem Eisen und Stahl
»
8%
47
Gießereiroheisen . . .
11
8%
48
Kupfer in Ingots, Platten und Blechen . . .
11
10%
49
Platten aus Stahl und Schmiedeeisen, poliert, lackiert, verkupfert, verzinkt oder
verzinnt . . .
11
1 2%
50
Weißblech
11
12%
51
Gußeisen waren, gewöhnliche, nicht poliert, nicht gefirnißt, nicht bemalt . .
- 11
10%
52
Siehe auch Tarif-Nr. 64.
Schrauben und Schraubenmuttern aus Eisen und Stahl
11
8%
53
Messerschmiede- und Schlosserarbeiten, wie: Messer, Scheren, Gabeln, Zangen,
Hakennägel, Tür- und Fensterbeschläge, Riegel, Haken, Schlösser und Vor
hängschlösser mit sämtlichem Zubehör, bearbeitet oder unbearbeitet ....
11
12%
54
Unter die Tarif-Nr. 52 und 53 fallen die angeführten Waren nur dann,
wenn sie aus Eisen oder Stahl, nicht aber aus einem anderen Metalle verfertigt sind.
Samovars und Kirchenglocken
fr
öi
55
VIII. Minerale, Mineralöle und Mineralwässer.
Steinsalz
lüü/t# netto
308
56
Seesalz ....
«
3 04
57
Naphtha und Petroleum, nicht raffiniert und raffiniert
11
1 ■—
58
Hieher gehören Mineralöle jeder Art. Unter ,.Naphtha“ wird nur das mineralische
Produkt verstanden; Pflanzennaphtha (Terpentin) wird mit einem 14%igen Wert
zölle belegt.
Bei Petroleum kann die Verzollung auch nach Litern erfolgen; in diesem
Falle werden 125 l bei 15 Grad C. für 100 kg gerechnet. Die für die Waren dieser
Tarif-Nr. verwendeten Umschließungen (Eisten, Barrels, Kannen u. a.) werden ab
gesondert zur Verzollung gezogen und unterliegen einem Wertzölle von 14%.
Steinkohle
10%
59
Koks .
fr«
ü
60
Mineralwässer
v. Werte
10%
61
IX. Holz und Holzwaren.
Brennholz, Bauholz, Sägewaren (mit Einschluß der gesägten Bretter) und Faß
dauben . .
n
00
c
Hieher gehören nur die ausdrücklich angeführten Gegenstände. Gehobelte
Bretter, gehobeltes Holz, auch weiter verarbeitet, in welcher Form immer, ebenso
Furniere unterliegen einem Wertzölle von 14%.