Die Versuche einer gesetzlichen Regelung
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die fortschreitende Konzentration auch überflüssig gemacht, weil auf
diese Weise das gemeinsame Ziel: stetiger Lohnsatz mit langsam steigender
Tendenz. viel einfacher und sicherer erreicht wird. Die Allianz dient
ferner nicht so sehr dem Tarifvertrage, der seinem Wesen nach diesen
Schutz gar nicht braucht, als vielmehr der dahinter stehenden Arbeiter-
organisation, dem Gewerkverein, der auf diese Weise seine namentlich
in England ausgebildete Übermacht gegenüber der Industrie und gegen-
über den nıchtorganisierten Arbeitern noch schärfer zur Geltung bringt.
Schließlich ist das eigentliche Ziel der Schutzgemeinschaft eine gemein-
same Bekämpfung von Outsidern, die aber so gehässige Formen an-
genommen hat, daß sie am ehesten ein Einschreiten der Gesetzgebung
und Verwaltung gegen die Kartelle rechtfertigt. Aber auch ohne diese
Verknüpfung wirkt die Konzentration bessernd auf den Arbeitsvertrag.
Wenn nun auch Konzentration und Arbeiterorganisation besser
auf völlig getrennten Wegen verfolgt werden, so ist doch ein indirekter
Einfluß vorhanden, und zwar ein günstiger, weil die Konzentration
immer größere Massen gleichartiger Arbeiter vereinigt und somit die
Vorbedingungen für das Wachstum der Arbeiterorganisation verbessert.
Sehr charakteristisch ist in dieser Hinsicht die Haltung der Sozial-
demokratie. Sie erkennt die Vorteile der Kartelle für die Arbeiter und
ihre Organisation vollkommen an, einzelne ihrer Schriftsteller haben
sich offen als ihre Verteidiger bekannt. Einer einheitlichen Stellung-
nahme stand aber die Tatsache entgegen, daß Mittelstand und bürger-
liche Presse von kartellfeindlichen Schlagworten erfüllt waren und
die sozialdemokratische Partei es nicht gut riskieren konnte, sich in
einer Streitfrage zwischen den Großkapitalisten und dem Kleinbürger
auf die Seite der ersteren zu schlagen. Die Haltung war daher eine zu-
wartende mit der Begründung, daß die Kartelle nur den Weg zum
sozialistischen Zukunftsstaat ebnen:. sie schaffen Monopole, die aus
den Händen Privater in die Gewalt des Staates gebracht werden müssen,
die Staatsgewalt aber müsse unterdessen an das Proletariat fallen,
welches den Staat mit kapitalistischer Produktion in eine Wirtschafts-
genossenschaft auf Grundlage des Gemeineigentums an den Produktions-
mitteln verwandeln werde. Daß dies nichts mehr als eine theoretische
Verbrämung für eine den Kartellen günstige Stellung der Sozial-
demokratie ist, wird auch von einsichtigen Köpfen der Partei selbst
kaum mehr bezweifelt werden.
24. Die Versuche einer gesetzlichen Regelung
Eine gesetzliche Regelung der verschiedenen Formen der Kon-
zentration, besonders der Kartelle in Europa und der Trusts in Amerika,
ist zwar immer, in früheren Zeiten sogar stürmisch, verlangt, bisher