Sewicht8zifjern und Stüczahl handelt, unter buchftäblicher Sin:
tragung der neuen Zahlen im Fracdtbriefe unterfOriftlick
anzuerkennen,
Der Wofender Haftet für die Richtigkeit der von ihm in dem
Srachtbrief aufgenommenen Angaben und Erflärungen, Er
irägt alle Folgen, die daraus entijtehen, daß diefe Angaben oder
Erklärungen unrichtig, ungenau, undollitändig oder nicht an
der Für Ne voraelehenen Stelle eingetragen Änd.
Nachnahmen im Eijenbahndverfehr, ;
Neber die Zahlung von Nachnahmen im Sijenbahnverkehr
ind folgende Vorfchriften zu beachten:
Der Abfender kann das Gut bis zur Höhe des Werte8 mit
Nachnahme nach Singang belaften. (Veral. untenftehende Auf:
telung.) Der Tarif kann beftimmen, daß NachHnahmen erit
von einem Mindejtbetrag an zuläfjffig ind.
IS Befjcheinigung über die Belaftung mit Nacdhnahmen
dient der abgeftempelte Frachtbrief, das Duplikat oder die fonft
zugelafjene Befcheinigung über die MAuflieferung des Gutes,
Auf Verlangen find außerdem hbefondere Nacdhnahmeicheine ae
bührenfrei auszuhändigen.
Der Abfender Hat dem Frachthrief einen NacdhnahHmebegleit-
ichein nach dem. vom der Sifenbahn vorgefchriebenem Mujter bei:
zugeben. Abfender von Maffenfendungen kann die Sifjenbahn
die Beigabe von Nadnahmebegleitfheinen auf Antrag erlaffen.
Die CSijenbahn hat die Nachnahme an den Abfender aus:
zuzahlen, wenn die Verfandfjtation die Anzeige der Beftim:
mungSftation über die Zahlung der Nadgnahme durch den
Empfänger erhalten hat. Die Bedingungen, unter denen Nach
nahmen auß8gezahlt werden, für welche die Eifenbahn die Bei:
gabe von Nadhnahmebegleitfdheinen erlaffen hat, werden von
der Cijenbahn dei Entjdheidung über den Antrag auf Crlaß
des NachnahHmebegleitfchein3 feijtgefeßt.
Sft daz Gut ohne Einziehung der Naddnahme ausgeliefert
worden, fo Hat die Sifenbahn dem AWbjender den Schaden bis
zum Betrage der Nachnahme zu erfeßen, vorbehaltlich ihres
Anfpruchs gegen den Empfänger.
Die Eijenbahn kann einen Barvorfhuß gewähren, wenn er
nad dem SErmeffen der VBerfandftation durch den Wert Des
Sutes ficher gedeckt wird.
Der Betrag der Nachnahme und de3 etwa gewährten Bar-
borfchuffes {ft vom Abfjender in dem Frachtbrief an der hierfür
vorgefehenen Stelle mit Buchftaben einzutragen. Diefer Ein-
Irag ift au bei einer Abweichung von einem Nachtrag in
Ziffern maßgebend.
Hür die Belaftung einer Sendung mit Nachnahme oder mit
Barborflhuß darf die ESifenbahw die tarifmäßige Gebühr
“BProdvifion) erheben.
Sm EifjenbahHngüterverkehr mit dem Auslande find folgende
Nachnahmen zuaelaffen:
Belgien
Dänemark
Danzig
Sitland
yranfreich
Sroßbritamnien
Xtalien
Sugoflawien
Zettland
Zitauen
Zuremburg
Memelgebiet
Niederlande
Norwegen
Defterreich
Polen
Kıurbland
Kumänien
Zaargebiet
ZOweden
ZOmweiz
S{ichedho-Stowatei
Ungarn
nach dem Aıtsland: aus dem Ausland:
unbejchränft bis zum Wert Des Gutes,
unbefchränkt 200 dir.
ausgefchloffen au8gefchloffen
ıinbeichränit bi8 zum Wert des Gutes.
‚„
250 ME. 230 ntr.
unbefchränft big zum Wert des Gutes
ausgefchloffen ausgefOloffen
ınbefchränkt bis zum Wert des Gutes
150 ME. 200 Sir.
inbefchränftit bi8 zum Mert zes Gutes
+
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Poftfendungen.,
Der Abfender eines PaketeS nach dem Ausland muß auf
jem Paket und auf der Rückfeite des Patetfcheines, in franzöfi{ch
der in einer Sprache, die im Beftimmungsliand bekannt ift,
ıngeben, wie über das Paket jelbit verfügt werden foll, wenn
bie Muslieferung am den. Empfänger nicht erfolgen kann.
&€3 find nur die folaenden vorherigen Verfügungen ‚zU-
jelajfen:
a). daß daZ Paket fofort an den Abfender zurücgefandt wird;
b) daß das Paket dem Empfänger ausgeliefert wird, auch
ohne Einksjung der Nachnahme, die darauf ruht oder bei
Löfung einer niedrigeren Nachnahme alZz die angegebene;
c) ‚daß ein YagerungsS-SCScheinm ausgeftellt wird; ;
d) daß das Paket auf Rijiko und Gefahr des MbfjenderS ver-
fauft oder al8 unbeftellbar angejehen wird.
Wenn der. Empjänger die Annahme verweigert und der
Xbfender die aufgeführten Verfügungen nicht angegeben Hat,
Dird dag Paket ohne weitere Benachrichtigung nach 14 Tagen
N [häteltens nach einem Monat an den UrfbrunagsSort zurück
zefchickt.
&3 ift verboten, mit der Poft zu verfenden in Poftpaketen:
Briefe oder Zettel, die die Eigenfchaft einer mwirkliHen und
jgerfönlichen Mitteilung haben;.e3 ift jedoch geftattet, der Sen-
dung eine offene Rechnung beizufügen, mwmenn fie nur Jolche
Angaben enthält, die das Wefen der Rechnung ausmahen, des-
Leichen eine einfache AWbfchrift der Auffchrift des VBakets mit
HAnaabe der Mnichrift des Abienders8.
Sitatiftifiche Anmeldejcheine.
Sie dienen der Statijtik über den deutfhen Warenberkehr.
Bezüglich der Notwendigkeit des ftatijtifidhen Anmeldejcheins,
der zu verwendenden Art und der Verpflichtungen, die fich für
den Wbfjender aus der Bertwendung ergeben, herrichem vielfach
noch Unkfarheiten, die zu mancher MigkhHeMigkeit führen.
Sin Merkblatt über die AuzZfülung der ftatiftifchen Anz
melbeficheine befindet fich im Anbana.
Sitatiftiiche Gebühren.
1 Kür die Höhe der Gebühren gilt folgendes: Für ganz
der teilweije verpadte Waren beträgt die Gebühr für je
500 Kilogramm 5 Keichspfennige, für unverpadte Waren für
ie 1000 Stilogramm 5 ReidsSpfennige, für Maffengqüter für je
10000 Kilogramm 10 Reichspfennige, Yür BiehH für je 5 Stück
5 MeichSpfennige,
2, Die Gebühr wird in gleicher Hiühe bei der Sinfuhr wie
bei der Ausfuhr erhoben.
3. Bon der tatiftifhen Sebhlihr find befreit:
a) Waren, die von Niederlagen, Taufenden Abrechnungen oder
Yägern der Yreibezitke oder Zokausfchliiffe, mit Ausnahme
der Zolausfdlüffe Samburg und Bremen, zur Einfuhr
angemeldet werden;
Kücdwaren;
Maren, die dur das Inland durchgeführt werden
(Tranfit);
Waren, die zur Beförderung aus dem Inland durch das
Ausland nach dem Inland angemeldet werden (Zwifchen-
uuslandsberfeht); I .
die in Freibezirfen und ZoNausSfichlüffen, mit Ausnahme
bon Hamburg und Bremen, hergeftellten Waren [owie die
dort entfjtandenen Wbfälle und leer gewordenen Um-
IOBieHungen.
4. Die tatiftifchen Markewn find bei den Poftanftalten
und Det dem Zolämtern erhältlich.
5. Eine Rücerjitattung vom gezahlten ftatiftifchen GSe-
bühren kommt wicht in Frage.
Zollinhaltserflärungen.
Die ZowinhHaltserMärungen müffen folgende Angaben ent-
jalten: Namen und Bornamen des Empfänger8, Beftimmungs-
art, Zeichen und Nummer, Art, Beichaffenheit, Handel2hezeich-