fullscreen: Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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Die Beschränkungen beginnen schon bei der Einfuhr, wo ein 
bestimmter Entflammungspunkt »fire-test« (21 0 C bei 760 mm 
Barometerstand) gefordert ist. Jede ankommende Ladung wird 
vor der Freigabe zur Entlöschung genau daraufhin untersucht. 
Dies ist eine nur zu billigende Massnahme, und man hat durch 
sie die Einfuhr von leicht explodierbaren Oelen, die vor Fest 
setzung des »Testpunktes« (1882) zum Schaden von Menschen 
leben und Gut sehr im Schwange war, unmöglich gemacht. Seit 
der Zeit sind Explosionen von Petroleumlampen nur noch Aus 
nahmen. Sie kommen zwar noch häufig genug vor, liegen aber 
nicht so sehr in der Feuergefährlichkeit der Ware als solcher als 
vielmehr in unvorsichtiger Behandlung und im Zufall begründet. 
Einer scharfen feuerpolizeilichen Ueberwachung sind die 
grossen Lager (»Verladestellen«) unterworfen. Wenn schon in 
folge des spezifisch geringen Eigenwertes des Petroleums ein aus 
gedehnter Lagerplatz zur Aufnahme einer grösseren, verhältnis 
mässig aber garnicht so wertvollen Menge nötig ist und infolge 
dessen nur auf billigem Gelände und von kapitalkräftigen Firmen 
angelegt werden kann, so sind vollends wegen der unbedingt not 
wendigen Sicherungsbestimmungen, die die Anlage noch mehr 
verteuern, nur wenige Plätze hierfür geeignet. Bei Lagerung von 
über 5000 kg findet jetzt fast stets Aufbewahrung in Tanks statt. 
Sind diese, wie die Tanks von mehr als 50 tons Inhalt immer, 
oberirdisch, »so darf die Lagerung nur auf besonderen Lagerhöfen 
ausserhalb der geschlossenen Ortslage erfolgen«. Um diese La 
gerhöfe muss ein feuersicherer Erdwall aufgeschüttet werden, der 
in seiner Umwallung »mindestens drei Viertel der grössten ge 
nehmigten Lagermengen aufnehmen kann«. Ferner müssen sie 
auf allen Seiten von einer 50 m breiten Schutzzone umgeben sein, 
die als Teil des Lagerhofes gilt und deren Fortbestand rechtlich 
sicher zu stellen ist. Die Tanks selbst sind mit Blitzableitern zu 
versehen. Ausserdem sind natürlich detaillierte Vorschriften über 
den Gebrauch von Licht, über das Bauen von Arbeitsräumen 
innerhalb des Lagerhofes, das Ableiten der Dämpfe aus den 
Tanks durch kleine Schornsteine, vorrätig zu haltende Atmungs 
apparate u. s. w. zu beachten. Die grossen Verladestellen, wie 
Nordenham , Geestemünde (der Kaiserhafen in Bremerhafen — 
Geestemünde war ursprünglich nur als Petroleumhafen projektiert), 
Hamburg (besonderer, gut 120 000 qm grosser Petroleumhafen — 
(die D.-A. P.-G. hat in ihm allein 13 Tanks mit einer Gesamtfassungs-
	        
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