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Die Beschränkungen beginnen schon bei der Einfuhr, wo ein
bestimmter Entflammungspunkt »fire-test« (21 0 C bei 760 mm
Barometerstand) gefordert ist. Jede ankommende Ladung wird
vor der Freigabe zur Entlöschung genau daraufhin untersucht.
Dies ist eine nur zu billigende Massnahme, und man hat durch
sie die Einfuhr von leicht explodierbaren Oelen, die vor Fest
setzung des »Testpunktes« (1882) zum Schaden von Menschen
leben und Gut sehr im Schwange war, unmöglich gemacht. Seit
der Zeit sind Explosionen von Petroleumlampen nur noch Aus
nahmen. Sie kommen zwar noch häufig genug vor, liegen aber
nicht so sehr in der Feuergefährlichkeit der Ware als solcher als
vielmehr in unvorsichtiger Behandlung und im Zufall begründet.
Einer scharfen feuerpolizeilichen Ueberwachung sind die
grossen Lager (»Verladestellen«) unterworfen. Wenn schon in
folge des spezifisch geringen Eigenwertes des Petroleums ein aus
gedehnter Lagerplatz zur Aufnahme einer grösseren, verhältnis
mässig aber garnicht so wertvollen Menge nötig ist und infolge
dessen nur auf billigem Gelände und von kapitalkräftigen Firmen
angelegt werden kann, so sind vollends wegen der unbedingt not
wendigen Sicherungsbestimmungen, die die Anlage noch mehr
verteuern, nur wenige Plätze hierfür geeignet. Bei Lagerung von
über 5000 kg findet jetzt fast stets Aufbewahrung in Tanks statt.
Sind diese, wie die Tanks von mehr als 50 tons Inhalt immer,
oberirdisch, »so darf die Lagerung nur auf besonderen Lagerhöfen
ausserhalb der geschlossenen Ortslage erfolgen«. Um diese La
gerhöfe muss ein feuersicherer Erdwall aufgeschüttet werden, der
in seiner Umwallung »mindestens drei Viertel der grössten ge
nehmigten Lagermengen aufnehmen kann«. Ferner müssen sie
auf allen Seiten von einer 50 m breiten Schutzzone umgeben sein,
die als Teil des Lagerhofes gilt und deren Fortbestand rechtlich
sicher zu stellen ist. Die Tanks selbst sind mit Blitzableitern zu
versehen. Ausserdem sind natürlich detaillierte Vorschriften über
den Gebrauch von Licht, über das Bauen von Arbeitsräumen
innerhalb des Lagerhofes, das Ableiten der Dämpfe aus den
Tanks durch kleine Schornsteine, vorrätig zu haltende Atmungs
apparate u. s. w. zu beachten. Die grossen Verladestellen, wie
Nordenham , Geestemünde (der Kaiserhafen in Bremerhafen —
Geestemünde war ursprünglich nur als Petroleumhafen projektiert),
Hamburg (besonderer, gut 120 000 qm grosser Petroleumhafen —
(die D.-A. P.-G. hat in ihm allein 13 Tanks mit einer Gesamtfassungs-