Hiye, Seburtenrüdgang und Soziakreform
Die Ziele der Neform find Har. Zunächt gilt eS, fchon bei der Bo r-
bildung der Beamten einzufegen. Der fetigen Steigerung der An-
forderungen follte endlich Halt geboten und dem natürliden Aufitieg der
Tüchtigen und Strebjamen mehr Raum gegeben werden, Auch Hier gilt
e8: Für jeden Tüchtigen freie Bahn! SE ift bedauerlidh, daß die Beamten
jelft am meiften auf diefe Steigerung der VBorbedingungen drängen iu
dem Ehrgeiz und der Hoffnung, dadurch Anfehen und Gehalt des Standes
zur erhöhen. Dabei wird aber vergeffen, daß das, was fie gewinnen, für
ihre Kinder ein Hindernis des Aufftiegs werden Kann. SGemwiß, eine zwed-
ent{prechende tüchtige VBorbildung it notwendig; Zweifel befteht nur
darüber, ob die Berechtigung zum einjährigen Dienft oder das Abiturienten-
eramen diefe Tüchtigkeit bedingt. Dann Könnten durch Verbindung oder
Wwechjlung der tHeoretifhen und praktijdhen Ausbildung, wie es 3. B.
bei unjern Offizieren fich bewährt hat, die Ausbildungskoften gewiß ge-
mindert werden. Natürlich muß die praktijde Arbeit auch entfprechend
vergütet werden. Die lange befoldungsloje Vorbereitungszeit, wie fie
Heute 3. DB. bei unfern Meferendaren und Affejjoren, aber auch bei den
mittlern Beamten vielfach üblich it, bedeutet nichts anderes als eine Ent-
(aftung des Staates auf Koften der Eltern und ift des Staates unwürdig.
Weiter aber muß mit der Heutigen Art der SGehaltsregelung gründlich
gebrochen werden. Das Mindeftgehalt muß wefentlicdh er
höht merden und die definitive Anftellung früher erfolgen, jo daß
dem untern und mittlern Beamten jedenfalls Mitte der 20er, dem Höhern
Beamten fpätefltens anfangs der 30er Jahre die Gründung einer Jamilie
möglich ijt. Das gilt auch für die etwa 40 000 Offiziere und 110 000 Unter-
offiziere (in Friedenszeit), die bisher der Chebefhränkung unterftanden,
an deren Berheiratung der Staat aber ein befonderes Interejje nehmen
Sollte. Sowohl die CHhefchen als befonderS auch die geringe Zahl der Kinder
in den Beamtenfamilien ift zum größten Teil auf das fpäte Heiraten
zurückzuführen. Nicht bloß, daß die jüngern Jahre die fruchtbarjten find,
mehr noch liegt der Grund in den gefundheitlidHen und pjYcHologijdhen
Nachwirkungen des Iunggejellenlebens. Nicht ohne Grund fieht darin
Herr Dr. Eifenftadt 21) auch eine Haupturfache der Höhern Sierblichteit
der Beamten. Die Forderung aller Biologen und Raffenhygieniker geht
deshalb mit Necht auf eine Herabjekung des männliden
Heiratsalter3 hinaus, während fie für die Frauen eine Hinausfhie-
Sung des Heiratsalters befürworten. Diefes gilt aber befonders für unfere
Beamten, und da wieder in erfter Linie für unjere Höhern Beamten.
Das DurchlHnittsalter beträgt in Preußen (1913) für die Männer 28,9, Hır
die Frauen 25,6 Jahre. In diefem hohen Heiratsalter wird eine Haupturfache des
Seburtenrücganges gefehen, und zwar nicht bloß in der Zahl, fondern mehr noch
1) Deutiche Boftzeitung“. 1916, Nr. 49/50