T 4. Buch.‘ V. Teil. Die Steuern.
billigen die Steuerfreiheit des Existenzminimums, verurteilen aber
den progressiven Steuerfuß; Cohn und Held befürworten die
Steuerprogression, verurteilen aber die Steuerfreiheit des Existenz-
minimums.
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist auf zwei Gedanken-
gänge zurückzuführen. Im allgemeinen wünschen dieselbe diejenigen,
die von der Theorie der Gleichheit der Opfer ausgehend, vor allem
die progressive Besteuerung wünschen, als dessen Korollarium sie
die Steuerfreiheit des Existenzminimums betrachten. Aber unter
den Verteidigern des steuerfreien Eixistenzminimums sind — wie
bemerkt — viele, die die progressive Besteuerung zurückweisen,
sowie hinwieder unter den Vertretern der progressiven Besteuerung
manche das steuerfreie Existenzminimum mißbilligen. Die Erklärung
für die erstere Stellungnahme ist darin zu finden, daß die Will-
kürlichkeit des progressiven Steuerfußes dessen Zurückweisung ver-
ursacht, sowie die Auffassung, daß die verschiedene Größe der
Einkommen nur die in gleichem Verhältnis erfolgende Besteuerung
rechtfertigt, also eine stärkere Inanspruchnahme, aber nur im Ver-
hältnis der Größe des Einkommens, nicht aber die differentielle
Behandlung der Einkommen verschiedener Größe. Während also
die Differenzierung nach der Größe des Einkommens zurückgewiesen
wird, findet die Unterscheidung nach der Art des Einkommens
Billigung. Diese Auffassung führt zum Teil auf Ricardo zurück,
der den Arbeitslohn bloß als Gestehungskosten betrachtet und dem-
gemäß dessen Besteuerung mißbilligte, da dieselbe die Produktion
belasten würde, nachdem der Arbeiter in seinem Lohne bloß die
Erhaltungskosten erhält. Ausgehend von dieser Theorie fordert
dann auch John Stuart Mill die Berücksichtigung der ver-
schiedenen Natur der Einkommen bei der Besteuerung und dem-
entsprechend die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Andere
wieder fanden diese Grundlage zu schmal, denn bei dem allgemeinen
Charakter der Besteuerung konnten sie die Unterscheidung der
Einkommensquellen ‘nicht gutheißen, sondern forderten, daß bei
jedem Steuerträger jener Teil des Einkommens steuerfrei bleibe,
welcher nur zur Befriedigung der ersten Bedürfnisse geeignet ist.
Demgemäß wird dann das freie Existenzminimum verallgemeinert
und beim Millionär ebenso in Abzug gebracht wie beim Lohnarbeiter.
Wenige haben die Notwendigkeit der Steuerfreiheit des Kxistenz-
minimums so energisch gefordert, wie ‚Sonnenfels*): „Der An-
spruch auf den notwendigen, sowohl eigenen Unterhalt als auf den
!) Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz (Wien 1787), S..192.
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