fullscreen: Finanzwissenschaft

T 4. Buch.‘ V. Teil. Die Steuern. 
billigen die Steuerfreiheit des Existenzminimums, verurteilen aber 
den progressiven Steuerfuß; Cohn und Held befürworten die 
Steuerprogression, verurteilen aber die Steuerfreiheit des Existenz- 
minimums. 
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist auf zwei Gedanken- 
gänge zurückzuführen. Im allgemeinen wünschen dieselbe diejenigen, 
die von der Theorie der Gleichheit der Opfer ausgehend, vor allem 
die progressive Besteuerung wünschen, als dessen Korollarium sie 
die Steuerfreiheit des Existenzminimums betrachten. Aber unter 
den Verteidigern des steuerfreien Eixistenzminimums sind — wie 
bemerkt — viele, die die progressive Besteuerung zurückweisen, 
sowie hinwieder unter den Vertretern der progressiven Besteuerung 
manche das steuerfreie Existenzminimum mißbilligen. Die Erklärung 
für die erstere Stellungnahme ist darin zu finden, daß die Will- 
kürlichkeit des progressiven Steuerfußes dessen Zurückweisung ver- 
ursacht, sowie die Auffassung, daß die verschiedene Größe der 
Einkommen nur die in gleichem Verhältnis erfolgende Besteuerung 
rechtfertigt, also eine stärkere Inanspruchnahme, aber nur im Ver- 
hältnis der Größe des Einkommens, nicht aber die differentielle 
Behandlung der Einkommen verschiedener Größe. Während also 
die Differenzierung nach der Größe des Einkommens zurückgewiesen 
wird, findet die Unterscheidung nach der Art des Einkommens 
Billigung. Diese Auffassung führt zum Teil auf Ricardo zurück, 
der den Arbeitslohn bloß als Gestehungskosten betrachtet und dem- 
gemäß dessen Besteuerung mißbilligte, da dieselbe die Produktion 
belasten würde, nachdem der Arbeiter in seinem Lohne bloß die 
Erhaltungskosten erhält. Ausgehend von dieser Theorie fordert 
dann auch John Stuart Mill die Berücksichtigung der ver- 
schiedenen Natur der Einkommen bei der Besteuerung und dem- 
entsprechend die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Andere 
wieder fanden diese Grundlage zu schmal, denn bei dem allgemeinen 
Charakter der Besteuerung konnten sie die Unterscheidung der 
Einkommensquellen ‘nicht gutheißen, sondern forderten, daß bei 
jedem Steuerträger jener Teil des Einkommens steuerfrei bleibe, 
welcher nur zur Befriedigung der ersten Bedürfnisse geeignet ist. 
Demgemäß wird dann das freie Existenzminimum verallgemeinert 
und beim Millionär ebenso in Abzug gebracht wie beim Lohnarbeiter. 
Wenige haben die Notwendigkeit der Steuerfreiheit des Kxistenz- 
minimums so energisch gefordert, wie ‚Sonnenfels*): „Der An- 
spruch auf den notwendigen, sowohl eigenen Unterhalt als auf den 
!) Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz (Wien 1787), S..192. 
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