Eine große Gefahr liegt darin, daß die Beamtenführerschaft
selbst zur Kaste wird. Die Grundsätze, nach denen im System der
Beamtenführerschaft schon die Anwärter für die Führerschaft aus⸗
gewählt werden, erstarren schnell zu überlieferten Formen. Die Ent—
scheidung über die Annahme eines Anwärters erfolgt bereits in
einem solchen Lebensalter, in dem man noch kein Urteil über die
zukünftigen Führerfähigkeiten des Anwärters fällen kann. Der junge
Beamte wird bereits als Anwärter mit einem gewissen Anrecht,
Führer zu werden, eingeführt. Sein Leben vollzieht sich fast nur
im Kreise der unter gleichen Bedingungen angenommenen Anwärter.
Der Antrieb, im Volke zu leben und zu lernen, ver—
kümmert in dem Bewußtsein, daß über die zukünftige
Laufbahn das Volk nicht entscheidet, sondern die vor—
handene Beamtenführerschaft und die Vorgesetzten.
Infolgedessen betätigt sich auch die Strebsamkeit dieser Anwärter
mit Vorliebe unter den Augen dieser für sie wichtigen Personen.
Damit entfremden sie sich jeder Betätigung, die die Grundlage des
Führers ist, tief in die Herzen der Geführten einzudringen und, an—
gespornt durch die Wechselwirkung des Meinungsaustausches, volks-
tümlich und schöpferisch zu denken und zu wirken.
In demselben Augenblick aber, in dem sich die Führerschaft dem
Begriff der Kaste nähert, eigene Lebensform annimmt und sich eigene
von der Umwelt abweichende Merkmale aneignet, beginnt die wechsel⸗
seitige Entfremdung zwischen ihr und dem Volk. Alle Vorrechte,
welche sich auf kastenmäßiger Bevorzugung gründen, führen zur Ver—
stimmung derjenigen, welche der Bevorzugung und damit der Vor⸗
rechte nicht teilhaftig sind. Die menschlichen Gefühle des Neides
vergrößern dann das Maß der Entfremdung zwischen Kaste und
Volk. Damit ist der Beamtenführerschaft die Wirkungsmöglichkeit
im Volke beschnitten. Die lebendige Macht des Staates im Volke
wird gemindert. Die Machtlosigkeit des Staates wird vorbereitet.
Die markanteste Niedergangserscheinung einer solchen Beamtenführer⸗
schaft zeigt die deutsche November-Revolution, in der ihre außer—
ordentliche Machtstellung ohne jeden Widerstand beseitigt wurde. Ein
derartiger Zusammenbruch einer an sich gewaltigen Beamtenführer⸗
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