Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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Die Fuͤhrung der Herzen 
Der in der Gemeinschaft entstandene Führer ist gezwungen, sich 
durch die Macht seiner Persönlichkeit vor seiner Gemeinschaft zu 
behaupten. 
Die Macht ist für ihn kein vom Staate verliehenes 
Werkzeug, sondern ein Ergebnis der Vertreuung und 
Bindung zwischen Führer und Gefolgschaft. 
Aus diesem Grund kann ein solcher Führer auch nicht an den 
Herzen seiner Geführten vorübergehen, sondern er muß in sie ein⸗ 
dringen. Er muß danach trachten, durch eine liebevolle, gerechte, pein⸗ 
liche und fürsorgliche Tätigkeit tiefinnerliche Bindungen zwischen sich 
und den Seinen herzustellen. Dies ist nur dann möglich, wenn er 
die Fähigkeit besitzt, den ihm unterstellten Staatsbürgern der väter⸗ 
liche Freund für das perfönliche Leben und der achtunggebietende 
Fuührer für die Belange des Volksganzen zu sein. Also ist innere 
Verflechtung in Vertrauen und Achtung die Grundlage seiner Stel⸗ 
lung als Führer im Volke. Wenn sich die Gefolgschaft eines Führers 
aus Untertanen zusammensetzt, ist es ihm möglich, seine Macht auf 
den selbstverständlichen Pflichten der einzelnen Geführten gegenüber 
ihm als dem Vertreter des Staates aufzubauen. Wenn aber die 
Gefolgschaft aus Staatsbürgern besteht, ist dies nicht möglich. Der 
Führer einer Gemeinschaft von Staatsbürgern muß seine Macht auf 
höhere sittliche Werte gründen. Er bedarf höherer Fähigkeiten, 
um seiner Tätigkeit gerecht zu werden. Wo es ihm gelingt, mit 
diesem Staatsbürgertum innerlich verbunden zu werden und auf 
dieser Bindung seine Macht aufzubauen, löst er politische Kräfte aus, 
welche weit über den Rahmen der Pflichttreue ehrbarer Untertanen 
hinweggehen. 
In diesem Verhältnis zwischen Führer und Ge— 
folgschaft wird die Einheit von Volk und Staat im 
VBolksstaat vorbereitet. 
Für das deutsche Volk hat der Begriff Staat eine besondere 
Prägung angenommen. Die Berührung mit den Einrichtungen des 
modernen Staates drängt dem gewöhnlichen Staatsbürger die Über— 
zeugung auf, daß er nur eine Nummer in der Masse ist, für welche 
die Staatseinrichtung zu sorgen hat. Eine wirkliche innere Ver— 
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