ermöglicht, so läutert auch die Gemeinschaft der
Führer den einzelnen Amtsgenossen.
Gehobene Persönlichkeiten stellen in der Beurteilung unter sich
auch höhere Ansprüche an Fähigkeit und Charakter. Während die
Gemeinschaft den Einzelnen auf seine Fähigkeit prüft, ein würdiges
Mitglied der Staatsbürgerschaft zu sein, so prüft die Gemeinschaft
der Führer ihn darüber hinaus auf die Fähigkeit, die Seinen zum
Wohl des Einzelnen und der Gesamtheit zu führen. Überall da, wo
der Gemeinschaftsgedanke die gleichverantwortlichen Amtsgenossen er—
faßt, bildet sich ihre Gemeinschaftslehre in Form einer Wissenschaft,
deren Kenntnis für eine erfolgreiche Führung des Amtes not⸗
wendig ist.
Die Erringung des Vertrauens der Führerschaft
ist also für jeden Führer gleichbedeutend mit einer
Fachprüfung in der Führerwissenschaft.
Die vorhandene Führerschaft des Staates muß also bei der
Erstehung des Führers mitsprechen, um bei diesem Staatsakt das
Wohl der Gesamtheit zu wahren und über die Führerfähigkeit des
Anwärters vom Standpunkte des Staates zu urteilen.
Die Fortentwicklung der Fuhrerschaft
Es gibt keinen Zustand in Staat und Gesellschaft,
der nach einmaliger Gestaltung so tragfähig und
gesund wäre, daß er die dauernde Lebensfähigkeit
des Staates gewährleisten könnte. Es gibt nur Ge—
setze, nach denen sich der Staat selbst vor Vergreisung
schützt und in dauernder Jugendfrische erhält, um sich
damit einen dauernden Bestand zu sichern.
Wie alles Leben sich, den Gesetzen der Natur folgend, aus einem
dauernden Wachstum ewig neu verjüngt, wie Menschen, Tiere und
Pflanzen entstehen, sich fortpflanzen und altern, so geht es auch
im Leben der Völker und ihrer Staaten. Wenn das einzelne Lebe—
wesen auch dem Tode anheimfällt, so lebt es doch in seiner Art
nach den Gesetzen der Fortpflanzung, Ergänzung und Verjüngung fort.
124