Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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sich der Begriff von der Mitverantwortlichkeit des Volkes und der 
Verantwortlichkeit des Staatsbürgers. Der Inhalt dieses Begriffes 
ist Staatsbürgertum und Freiheit. Das preußisch-deutsche Reich wur⸗ 
zelt in der Welt von Potsdam. Die neue Republik sucht den Weg 
nach Weimar. Die innerpolitischen Verhältnisse haben es mit sich ge— 
bracht, daß um diese beiden Begriffe eine große Spaltung unseres 
Volkes erfolgt ist. Zwei Volksgruppen unter verschiedenen Bannern 
bekämpfen sich auf das heftigste. Ihr Gegensatz hat zu einem Dauer— 
kampf geführt. Die Wahlkämpfe zeigen ein wechselndes Glück für 
die eine oder die andere Seite. Eine Entscheidung aber kann im gegen⸗ 
wärtigen Zeichen des Kampfes nicht errungen werden. 
Die Wiedergeburt Deutschlands kann nur mit der 
Erkenntnis der Tatsache beginnen, daß sowohl im Geiste 
von Potsdam wie im Geiste von Weimar unentbehrliche 
Werte für die Gestaltung der Zukunft liegen. 
Die jungdeutsche Auffassung vom Volksstaat strebt nach einer Ver— 
flechtung der Begriffe von Potsdam und Weimar. Sie will das Gute 
von gestern und heute zum Besseren und Besten für die Zukunft ver⸗ 
binden. Pflicht und Freiheit ist die Synthese von Potsdam und 
Weimar und der grundlegende Begriff der Auffassung vom Volksstaat. 
Freiheit fordert das Volk, Pflicht fordert der Staat. Darum muß 
die Verbindung von Volk und Staat auch in der Verbindung der 
Begriffe von Pflicht und Freiheit liegen. Weil aber die Führerschaft 
die schicksalbestimmende Einrichtung gleichzeitig für Volk und Staat ist, 
deshalb müssen die Forderungen von Volk und Staat sowohl in der 
Gestaltung der Führerschaft, als auch in ihrer Fortentwicklung gleich— 
mäßig beachtet werden. Dieser Grundbedingung trägt der Volksstaat 
Rechnung, indem er weder den Grundsatz der Wahl, noch den Grund— 
satz der Einsetzung zum Grundsatz in der Schaffung seiner Führer⸗ 
schaft erhebt. 
Er verflicht beide Gesetze im Zukunftsgesetz der Kur. 
Die auf diese Weise im Volksstaat erstehende Führer— 
schaft ist weder eine Beamtenführerschaft noch eine 
WVahlführerschaft, sondern eine Kur-Führerschaft. 
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