Contents: Die deutsche Wirtschaft

Industrie und Finanz, 83 
Auch die Dividendenpolitik muß das gleiche Ziel verfolgen: dem 
Aktionär mehr Rücksicht tragen, Ganz gewiß können nur dann Divi- 
denden gezahlt werden, wenn nicht nur ein Gewinn erzielt, sondern 
auch die Ausschüttung mit Rücksicht auf die Liquidität des Unterneh- 
mens statthaft ist, Ist dies jedoch der Fall, so muß dem Aktionär auch 
eine Rendite gewährt werden, 
Aber auch dieser muß seine Anschauungen ändern: er muß sich 
wieder mehr denn bisher als Teilhaber der Körperschaft fühlen. Das 
müßte er durch Besuch der Generalversammlung zum Ausdruck bringen, 
Die Kosten sind ihm jedoch zu hoch, so muß er seine Interessenvertre- 
tung anderen anvertrauen, Es wäre eine nützliche Aufgabe für nicht 
genügend beschäftigte, unabhängige Privatbankfirmen, solche Vertre- 
tungen zu übernehmen, Allerdings ist es für den Kleinaktionär schon 
schwer, selbst diese Kosten aufzubringen. Sie können nicht ganz gering 
sein, da solche Tätigkeit immer Reisen erfordert, 
Macht der Aktionär auf solche Weise von dem ihm zustehenden 
Rechte Gebrauch, so darf er die Belange des Unternehmens selbst nicht 
aus dem Auge verlieren. Sie sind für den Außenstehenden oft nicht er- 
kenntlich, Das hat sich bei der Kritik der Goldmarkumstellungen ge- 
zeigt. Bei ihnen wurde oft die Herabsetzung des Kapitals als eine allzu 
radikale bemängelt, Inzwischen hat die Wirtschaftsentwicklung 
Deutschlands jedoch bewiesen, daß oft nicht einmal allen Reduktions- 
notwendigkeiten Rechnung getragen worden ist. Noch vor wenigen 
Monaten hat man den Substanzwert überschätzt, weil man die Renta- 
bilität des Unternehmens nicht richtig bewertet hat. 
Dessenungeachtet kann gesagt werden, daß die Umstellung auf 
Goldmark den Inflationsschleier zerrissen und Klarheit geschaffen hat: 
sie läßt die tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaften in Erscheinung 
treten, Über die Art der Aufnahme der Aktiven bestehen Vorschriften 
dahingehend, daß diese mit ihrem Anschaffungswert, aber keinesfalls 
über den Zeitwert hinaus aufgenommen werden dürfen. Geschieht das 
nicht, so muß dies in der Bilanz und in dem Prüfungsbericht deutlich 
hervorgehoben werden, 
Die so bewerkstelligte Umstellung des Gesamtvermögens einer 
Aktiengesellschaft auf Goldmark mußte automatisch auch zu einer Ver- 
änderung des Aktien-Nominalbetrages führen, Während früher nach 
dem Aktienrecht eine deutsche Aktie einen Nominalwert von mindestens 
1000 Mark haben mußte, wurde in der Goldbilanzverordnung ein Mini- 
malbetrag von M, 20,— vorgesehen, Das war notwendig zur Wahrung 
der Rechte von Klein-Aktionären. Hätte man nämlich die Grenze nicht 
so weit nach unten gezogen, so hätte man bei der Goldmarkabstem- 
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