Industrie und Finanz, 83
Auch die Dividendenpolitik muß das gleiche Ziel verfolgen: dem
Aktionär mehr Rücksicht tragen, Ganz gewiß können nur dann Divi-
denden gezahlt werden, wenn nicht nur ein Gewinn erzielt, sondern
auch die Ausschüttung mit Rücksicht auf die Liquidität des Unterneh-
mens statthaft ist, Ist dies jedoch der Fall, so muß dem Aktionär auch
eine Rendite gewährt werden,
Aber auch dieser muß seine Anschauungen ändern: er muß sich
wieder mehr denn bisher als Teilhaber der Körperschaft fühlen. Das
müßte er durch Besuch der Generalversammlung zum Ausdruck bringen,
Die Kosten sind ihm jedoch zu hoch, so muß er seine Interessenvertre-
tung anderen anvertrauen, Es wäre eine nützliche Aufgabe für nicht
genügend beschäftigte, unabhängige Privatbankfirmen, solche Vertre-
tungen zu übernehmen, Allerdings ist es für den Kleinaktionär schon
schwer, selbst diese Kosten aufzubringen. Sie können nicht ganz gering
sein, da solche Tätigkeit immer Reisen erfordert,
Macht der Aktionär auf solche Weise von dem ihm zustehenden
Rechte Gebrauch, so darf er die Belange des Unternehmens selbst nicht
aus dem Auge verlieren. Sie sind für den Außenstehenden oft nicht er-
kenntlich, Das hat sich bei der Kritik der Goldmarkumstellungen ge-
zeigt. Bei ihnen wurde oft die Herabsetzung des Kapitals als eine allzu
radikale bemängelt, Inzwischen hat die Wirtschaftsentwicklung
Deutschlands jedoch bewiesen, daß oft nicht einmal allen Reduktions-
notwendigkeiten Rechnung getragen worden ist. Noch vor wenigen
Monaten hat man den Substanzwert überschätzt, weil man die Renta-
bilität des Unternehmens nicht richtig bewertet hat.
Dessenungeachtet kann gesagt werden, daß die Umstellung auf
Goldmark den Inflationsschleier zerrissen und Klarheit geschaffen hat:
sie läßt die tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaften in Erscheinung
treten, Über die Art der Aufnahme der Aktiven bestehen Vorschriften
dahingehend, daß diese mit ihrem Anschaffungswert, aber keinesfalls
über den Zeitwert hinaus aufgenommen werden dürfen. Geschieht das
nicht, so muß dies in der Bilanz und in dem Prüfungsbericht deutlich
hervorgehoben werden,
Die so bewerkstelligte Umstellung des Gesamtvermögens einer
Aktiengesellschaft auf Goldmark mußte automatisch auch zu einer Ver-
änderung des Aktien-Nominalbetrages führen, Während früher nach
dem Aktienrecht eine deutsche Aktie einen Nominalwert von mindestens
1000 Mark haben mußte, wurde in der Goldbilanzverordnung ein Mini-
malbetrag von M, 20,— vorgesehen, Das war notwendig zur Wahrung
der Rechte von Klein-Aktionären. Hätte man nämlich die Grenze nicht
so weit nach unten gezogen, so hätte man bei der Goldmarkabstem-
ß*