fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

186 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
Unionsreichen: die Zukunft mußte ergeben, ob es sich noch ein⸗ 
mal über sie zu erheben vermochte. 
In diesem Moment trat eine eigenartige Wendung ein. 
Eine Verfassungsbewegung mit rein demokratischen Zielen war 
in den Städten des deutschen Südens und Westens seit dem 
weiten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts im 
Wachsen?; in den achtziger Jahren hatte sie auch Braunschweig 
und Rostock wie andere Städte des Nordens erreicht. Jetzt drang 
fie gleichzeitig mit kirchlich reformatorischen Tendenzen in Lübeck 
ein und siegte teilweis im Jahre 1529, radikal 15883: in diesem 
Jahre ward Jürgen Wullenwever, der protestantische Führer 
der Demokratie, Bürgermeister der Stadt. Die Frage trat jetzt 
auf, wie das neue Regiment die alten politischen Ziele der 
Handelsaristokratie behandeln werde. Und hier ergab sich eine 
merkwürdige Verquickung. Reformation und demokratische 
Bestrebungen waren auch in den Norden gedrungen; im Gegen⸗ 
satz zum Königtum hatten sie Fuß gefaßt in den großen 
Städten der skandinavischen Länder. Es war fast unvermeidlich, 
daß Wullenwever in Verbindung mit diesen der alten Größe 
Lübecks, der Vernichtung der selbständigen nordischen Königs⸗ 
herrschaften zustreben mußte. In der That knüpfte er, nach— 
dem der Tod Friedrichs J. von Dänemark am 10. April 1533 
eine neue Situation geschaffen hatte, mit den radikalen Bürger⸗ 
meistern von Kopenhagen und Malinö an; Graf Christoph von 
Oldenburg eroberte an der Spitze der von Lübeck angeworbenen 
Kriegsknechte im Sommer 18534 fast ganz Dänemark; froh— 
lockend erhoben sich die Bauern allenthalben gegen den ver— 
haßten Adel: der radikalen, der lübischen Sache erschien der 
Sieg gewiß. 
Allein inzwischen hatte zuerst der jütische und dann der 
fünensche Adel Herzog Christian, Friedrichs J. Sohn, zum König 
gewählt; im September schon ward Lübeck von diesem beunruhigt. 
Am 11. Juni 1535 wurden dann die Anhänger Lübecks im 
offenen Felde bei Assens auf Fünen geschlagen und fünf Tage 
Val. Band V, 1 6. 73 f. 111.
	        
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