Object : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

7-2

aus  einer  Fabrik  austreten,  mit  dem  Eintritt  in  eine  andere  Fabrik  ihre  Rechte
und  Ansprüche  an  die  Krankenkasse  in  ihre  veränderte  Stellung  mit  hinüber
nähmen.  Ist  dies  nicht  der  Fall.  d.  h.  bestehen  solche  Kassen  nur  für  kleine
Bezirke  oder  für  eine  einzelne  Fabrik,  so  liegt  in  der  Beitragspflicht  eines  Arbeiters ­
  zu  einer  Krankenkasse  in  so  ferne  eine  Härte  gegen  den  Arbeiter,  als  derselbe ­
  bei  seinem  Austritt  oder  seiner  Entlassung  aus  der  Fabrik  der  von  ihm  gezahlten ­
  Beiträge  in  sehr  vielen  Fällen  —  d.  h.  in  allen,  falls  er  während  seines
Aufenthalts  auf  der  Fabrik  nicht  krank  war  —  ohne  jeglichen  Ersatz  verlustig
geht.  Prinzipiell  muss  daher  das  Streben  auf  grosse  Kassen,  welche  als  Bindemittel ­
  das  Gleichartige  der  Beschäftigung  der  Arbeiter,  nicht  aber  des  Geschäftes
odes  des  Ortes,  haben,  mit  combinirteu  Beiträgen  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeiter ­
  gerichtet  sein.
JV.  Fürsorge  für  den  invaliden  Arbeitet.
Was  die  Fürsorge  für  die  invaliden  Arbeiter  anbelangt,  so
wurden  seither  solche  aus  der  Kranken-Ünterstützungs-Kasse  mit  einer
jährlichen  Pension  bedacht.  Für  die  Zukunft  besteht  hierfür  ein  specieller
  Fond,  indem  die  Herren  Meister,  Lucius  und  Brüning  zur
Feier  der  goldnen  Hochzeit  unseres  Kaiserpaares  unter  dem  Namen:
Kaiser  Wilhelm  und  Augusta-Stiftung  150000  M.  den  Arbeitern  hinwiesen, ­
  welche  selbstständig  verwaltet  und  zu  Gunsten  der  Arbeiter
verwendet  werden  sollen.  Diese  Stimme  soll  nach  einer  zweifachen
Richtung  hin  wohlthätig  wirken.  Einmal  sollen  aus  derselben  Capitalien ­
  zu  einem  niederen  Zinsfusse  an  die  Arbeiter  zum  Bauen  von
Wohnungen,  Erwerb  von  Gärten  etc.  gegen  eine  nicht  zu  rigoros  genommene ­
  Sicherheit  und  gegen  einen  niedern  Zinsfuss  ausgoliehen,  und
dann  sollen  von  den  Zinsen  des  Capitals  geregelte  Pensionen  den
invaliden  Arbeitern  gegeben  werden.  Ein  specielles  Statut,  welches
diese  Angelegenheit  ordnen  soll,  ist  in  Arbeit  begriffen,  zur  Zeit  jedoch ­
  noch  nicht  vollendet.

E  Die  Krankenbewegung  in  den  Jahren  1874—1879.
Wir  kommen  nunmehr  zur  Betrachtung  der  in  den  letzten  5  Jahren
auf  den  Fabriken  vorgekommenen  Erkrankungen.  Aufgezeichnet  wurden
dieselben  nach  dem  vorher  erörterten  Modus  und  können  dieselben
somit  auf  möglichste  Genauigkeit  Anspruch  machen.  Aus  der  ersten
Hälfte  des  Jahres  1874  sind  diese  Aufzeichnungen  jedoch  bezüglich
der  Diagnose  der  Erkrankungen  nicht  vollständig;  auch  lieferte  damals
ein  oder  der  andere  Arbeiter  bei  der  Neuheit  der  Einrichtung  sein
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.