zug, der nur den Firmen zugestanden wird, deren Ein-
fluß den Markt wirklich erweitern und so am Erfolg
des Unternehmens mitarbeiten kann. Die Firma, die
die Bildung eines Konsortiums übernehmen will, be-
reitet einen Vertrag vor, in dem jede Einzelheit genau
aufgeführt ist, und dieses Schriftstück wird den ein-
zelnen Konsortialen zur Billigung und Unterschrift
zugesandt. Wenn ein kapitalkräftiges Haus den Plan
aufzieht, hat es selten mit einem abschlägigem Be-
scheid zu rechnen, denn eine Weigerung würde die
Streichung der betreffenden Firma von der Liste für
alle Zukunft bedeuten.
Wenn Morgan eines seiner Riesenkonsortien bil-
dete, setzte er seine Geschäftsfreunde auf die Liste
mit den Anteilen an der Verantwortlichkeit und am
Gewinn, die sie haben sollten. Er fragte sie gar nicht
erst. Es kam auch schon vor — besonders im Falle
des Schiffahrtstrusts —, daß seine Geschäftsfreunde
für Verluste aufzukommen hatten, anstatt daß sie
schmunzelnd Gewinne einsteckten. Nichtsdestoweniger
überließen sie alles ihm, Es würde auch nicht
geraten gewesen sein, eine Einwendung gegen irgend-
eine Anordnung, die er getroffen hatte, zu machen.
Einmal ging ein Kapitalist mit dieser Absicht zu Mor-
gan. Er hatte seinen Namen auf der Liste eines neuen
Konsortiums gefunden, und wagte nun leise anzu-
deuten, daß er im Augenblick von einer Teilnahme
lieber Abstand nehmen würde. Morgan schwieg ziem-
lich lange darauf, so lange, daß der Besucher anfing,
von etwas anderem zu reden. Er merkte aber, daß
Morgan gar nicht zuhörte. Morgan dachte sich: ‚Hier
ist also ein Mann, der sich ein Vermögen aus den Ope-
rationen gemacht hat, die ich ausgedacht habe; er hat
das Glück gehabt, zugelassen zu werden, wo so viele
andere fast auf den Knien um diesen Vorzug baten —
Rn 4