180 Zweiter Teil. Lande!. VIII. Der Wettbewerb im Lande! rc.
Gemüse u. dgl. vorzunehmen. Obwohl diese Zölle nicht als Konsumbesteuerung gedacht
sind, haben sie doch die gleiche Folge, nämlich eine Verteuerung des Lebensunterhaltes.
In der Regel bekämpfen die Vertreter der Industriearbeiter solche Zölle ohne jede
Einschränkung. Diese Laltung ist aber nur dort im wirklichen Interesse der Arbeiter
gelegen, wo die Zölle oder deren Erhöhung zur Erhaltung der Landwirtschaft nicht
unbedingt erforderlich sind. Daß eine ihrem Ruin entgegengehende Landwirtschaft auch
die Lage der Industtiearbeitcr ungünstig beeinflussen würde, kann nicht bezweifelt werden.
Ob Zölle überhaupt, in welcher Löhe und auf welche Artikel sie namentlich im Interesse
der Bauernschaft eine Notwendigkeit darstellen, das sind aber so eifrig umstrittene agrar
politische Fragen, daß eine Erledigung in diesem Zusammenhange nicht stattfinden kann.
Fällt die Entscheidung zugunsten der Agrarzölle, so ist es jedenfalls geboten, die ein
tretende Verteuerung des Lebensunterhaltes der Arbeiter durch Verminderung oder
Beseitigung anderer Konsumsteuern, die nicht aus schuhzöllnerischen Moüven aufrecht
erhalten werden müssen, möglichst auszugleichen.
So wichtig die Art der Konsumbesteuerung sein mag, so bieten niedrige oder
fehlende Konsumsteuern noch keine Garantie für billige Lebensmittelpreise. An Stelle
der letzteren können hohe Gewinnaufschläge des Landels, insbesondere des Detailhandels
treten. Es ist die Aufgabe der Konsumvereine, dadurch, daß sie selbst die Funktion
des Detailhandels übernehmen, ihre Mitglieder von dieser Verteuerung möglichst zu
befreien. An sich stellt der Konsumverein eine Organisation dar, die nicht nur im
Interesse der Arbeiter, sondern aller Konsumenten liegt. Aber es ist begreiflich, daß
das Interesse an der billigeren Beschaffung der Bedarfsartikel in dem Grade wächst,
als das Einkommen abnimmt. So erscheinen dann die Arbeiter oft als die eifrigsten
Parteigänger der Konsumvereinsbewegung.
Während die Gewerkvereine danach streben, das Einkommen des Arbeiters zu
erhöhen, und die freien Lilfskassen den Bezug eines Einkommens zu sichern trachten,
steigern die Konsumvereine durch Verbilligung der Güter, deren der Arbeiter vorzugs
weise zur Lebensführung bedarf, die Kaufkraft seines Einkommens. Die Begründung
von Konsumvereinen geht insofern leichter vonstatten, als sie einen augenblicklich ein
tretenden, unmittelbaren Vorteil gewähren. Lier werden nicht, wie bei Gewerkvereinen
und Lilfskassen, Beittäge verlangt, die vielleicht erst nach langer Zeit einmal dem
jenigen, der sie geleistet hat, eine Gegenleistung verschaffen. Der Konsumverein ver
langt keine Opfer der Gegenwart für die Zukunft. Es genügt, daß das Mitglied
dem Vereine seine Kundschaft zuwendet und die entnommenen Waren sofort bezahlt.
Fast alle Konsumvereine haben heute den ihrer Ausdehnung so förderlichen Grundsatz
angenommen, die Geschäftsanteile zwar zu dem landesüblichen Zinsfüße zu verzinsen,
aber den Gewinn nur nach Maßgabe der bewirkten Einkäufe unter die Kunden zu
verteilen. Je eifriger ein Mitglied im Vereinsladen kauft, desto größer sein Gewinn.
Es hieße die Bedeutung der Konsumvereine verkennen, wenn man sie nur als
Einrichtungen zur billigeren Beschaffung der Lebensmittel gelten lassen wollte. Der
Konsumverein leistet mehr. Er erzieht die Arbeiter zu wirtschaftlicher Lebensführung,
da er Barzahlung verlangt. Er befreit von den unwürdigen Abhängigkeitsverhältnissen,
in denen die Arbeiter sich dem kreditierenden Krämer gegenüber oft befinden. Er
befähigt die Arbeiter zur Verwaltung und bietet auch manche wertvolle Landhabe,
um auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses selbst einzuwirken. Bei der Wahl
der Geschäfte, denen die Konsumvereine ihre Aufträge erteilen, kann auf die Stellung
der Arbeiter in diesen Geschäften Rücksicht genommen werden.
Laben die Konsumvereine eine größere Ausbreitung erlangt, so ist es zweck
mäßig, wenn die Vereine zu einer Großhandelsgenossenschaft zusammentreten. Wie
der einzelne Konsumverein seine Mitglieder von den Diensten und Preisaufschlägen
des kleinen Detailhändlers befreit, so macht die Großhandelsgenossenschaft die Vereine