Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

157 
lastung, keine Zwischenstationen für Teilladungen; für die Gespanne 
die kurzen Touren mit nicht zu umgehendem Aufenthalt vor den ein 
zelnen Abgabestellen. Von der Durchführung dieser Arbeitsteilung 
hänge mehr oder weniger die Herabminderung der Transportspesen 
ab. — Was die Eigenspedition den Konsumvereinen so sehr erschwert, 
sind die hohen Löhne der Transportarbeiter. Der gleichzeitig mit 
dem Bäckertarif erneuerte Tarif für die in den Genossenschaften be 
schäftigten „Handels-, Transport-, Verkehrsarbeiter und -Arbeiterin 
nen" mit dem deutschen Transportarbeiterverband zeigt uns das am 
deutlichsten. In der Anmerkung«) gebe ich auch die wesentlichsten Punkte 
«) Transportarbeitertarif. 
1. Arbeitszeit. 
Die tägliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Frühstücks-, Mittags 
und Vesperpause: 
für Chauffeure acht Stunden; 
für Lagerarbeiter, Markthelfer, Kontorboten, Hausdiener und ungelernte 
Arbeiterinnen, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig mehr 
als zwei Lagerarbeiter beschäftigen, 81/3 Stunden, an Sonnabenden acht 
Stunden, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig bis zu 
zwei Lagerarbeitern beschäftigen, neun Stunden, an Sonnabenden acht 
Stunden; 
für Kutscher und Stalleute neun Stunden, an Sonnabenden acht Stunden; 
Füttern und Putzen der Pferde morgens ist in die Arbeitszeit ein 
zurechnen. 
2. Löhne. 
Der Grundlohn beträgt: 
für männliche Transportarbeiter: 
in Orten von 0 bis 10j>/o Ortszuschlag wöchentlich 22,50 M. und steigt 
jährlich uni IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 27,50 M.; 
in Orten von 121/3 bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 23 M. und steigt 
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 28 M.; 
in Orten mit 221/3 bis 30»/o' Ortszuschlag wöchentlich 24 M. und steigt 
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29 M.; 
für Chauffeure: 
in Orten von 0 bis 10°/° Ortszuschlag wöchentlich 26,50 M. und steigt 
jährlich um IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29,50 M.; 
in Orten von 12i/g bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 27 M. und steigt 
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 30 M.; 
in Orten mit 221/3 bis 30°/o Ortszuschlag wöchentlich 28 M. und steigt 
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 31 M.; 
für Arbeiterinnen wöchentlich 12 M. und steigt jährlich um 1 M. für 
die Woche bis zu 16 M. 
Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der männlichen 
Transportarbeiter und der Chauffeure um 1 M., der Arbeiterinnen um 
50 Pfg. wöchentlich. Wo bisher ein höherer Lohn gezahlt wurde, als in diesem 
Schloesfer, Die konsumgcnossenschastliche Gütervermittlung. 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.