Metadata: Die Volkswirthschaftslehre

8 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
# 5. 
3c nocí) i^rer BuQmiQÍid^it in ber Sluficmucït finb enb 
l'ch ferner die Güter entweder unbeschränkt oder beschränkt 
zugänglich. 
Unbeschränkt zugänglich bleiben lediglich die sogenannten 
freien Güter, nämlich: 
j l- Die nrsreien Güter, welche sich aus den in der 
Jtcititr selbst in unendlicher Fülle vorhandenen Befriedigungs- 
Mitteln ergeben, über die überhaupt Niemand ausschließliche 
Verfügung zu erlangen vermag. 
Derartige unbedingt freie, „allgemeine" Güter, z. B. Lust, 
Tageslicht, Sonneuwärme %., sind für Jeden zugänglich und zur 
8cburfn^^bc^^icbiQu^o beugbar. Sie bieten fid) nur nicht übcr= 
all in gleicher Zusagenbheit dar. 
\ 2. Die vorerst noch herrenlosen Güter, welche in 
rcujemgeu Befriedigungsmitteln bestehen, die von der Natur 
bm ^eitít^^ be^^e^enbcn Bcbürfiiiffeit gegenitber in 
überflüssiger Menge dargeboten werden. Rücksichtlich der 
selben hat Niemand Anlaß, Andere von beliebiger Mit- 
Gc"#uig on§^uf^^íic^cn, so íoiigc bereit ^efommtn^o^^e noch 
ohne vorsorgliche Eintheilung und stete menschliche Nachhilfe 
flir den Bedarf Aller ausreicht. 
(Solere bebingt freie ®ütcr, &. <B. im Ueberflnß imrbm.bener 
Ärund und Boden, ebenso Wild unb Holz, Steine, Wasser je 
bleiben jeboch eben nur so lauge gänzlich oder theilwcise herren 
los, als die davon vorhandene Menge den Bedarf übersteigt. 
Von diesen zeitweilig und jenen dauernd frei verfügbar 
bleibenden Gütern, welche die Natur der Menschheit ohne 
bereu mcitcrcê ##111: freimUTig borbietet, bum ^oberinomi 
so bici bcmt&cn, ofS cr beborf nnb in scine (^000^ ^1 bringen 
weiß.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.