8
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe.
# 5.
3c nocí) i^rer BuQmiQÍid^it in ber Sluficmucït finb enb
l'ch ferner die Güter entweder unbeschränkt oder beschränkt
zugänglich.
Unbeschränkt zugänglich bleiben lediglich die sogenannten
freien Güter, nämlich:
j l- Die nrsreien Güter, welche sich aus den in der
Jtcititr selbst in unendlicher Fülle vorhandenen Befriedigungs-
Mitteln ergeben, über die überhaupt Niemand ausschließliche
Verfügung zu erlangen vermag.
Derartige unbedingt freie, „allgemeine" Güter, z. B. Lust,
Tageslicht, Sonneuwärme %., sind für Jeden zugänglich und zur
8cburfn^^bc^^icbiQu^o beugbar. Sie bieten fid) nur nicht übcr=
all in gleicher Zusagenbheit dar.
\ 2. Die vorerst noch herrenlosen Güter, welche in
rcujemgeu Befriedigungsmitteln bestehen, die von der Natur
bm ^eitít^^ be^^e^enbcn Bcbürfiiiffeit gegenitber in
überflüssiger Menge dargeboten werden. Rücksichtlich der
selben hat Niemand Anlaß, Andere von beliebiger Mit-
Gc"#uig on§^uf^^íic^cn, so íoiigc bereit ^efommtn^o^^e noch
ohne vorsorgliche Eintheilung und stete menschliche Nachhilfe
flir den Bedarf Aller ausreicht.
(Solere bebingt freie ®ütcr, &. <B. im Ueberflnß imrbm.bener
Ärund und Boden, ebenso Wild unb Holz, Steine, Wasser je
bleiben jeboch eben nur so lauge gänzlich oder theilwcise herren
los, als die davon vorhandene Menge den Bedarf übersteigt.
Von diesen zeitweilig und jenen dauernd frei verfügbar
bleibenden Gütern, welche die Natur der Menschheit ohne
bereu mcitcrcê ##111: freimUTig borbietet, bum ^oberinomi
so bici bcmt&cn, ofS cr beborf nnb in scine (^000^ ^1 bringen
weiß.