J6 Site, Geburtenrücgang und Sozialreform
Wejentlih als Einrichtung für die bedürftigen Kinder find die Schul
jpeifungen zu Seirachten. In größern Städten find fie ein bringendes
(Erfordernis. Die gelegentliden Erhebmigen haben erjAjredende Zahlen
über die mangelhafte Nahrungsverforgung der Kinder vor dem Schul-
gange und mittags ergeben. Vielfach ift nicht jo jehr wirtjchaftlidhe Not
die Urjache, als vielmehr die mangelnde Fürjorge und Fähigkeit der Mütter
im Haushalten oder ihre Überlaftung mit Erwerbsarbeiten. Umgekehrt kanı:
die Schulipeifung auch wieder der Läjligfeit der Mutter vder der Ver-
ucdhung, dem Erwerb nachzugehen, Borfchub leijten, Jo daß auch Hier eine
Übermachung und nähere Prüfung der häuslichen Verhältnifie der Zu-
lajflıuma zur Schuljpeihug vorhergehen jollte. — Einen andern Charakter
hat die Schulipeihung (Verabreichung einer guten Mittagsfuppe) in Län d-
ligen SohOulen, mo wegen der weiten Entfernung der Schule von
der Wohnung die Kinder mittags nit zu Haufe efjen Können. Hier Handelt
e8 fih um eine dringende Hugienifche Fürjorge, der alle dieje Kinder oc
Nückicht des Standes bedürfen — wenn nicht die Löhung dahin bevorzuat
wird, daß es bei der Halbtags}cHule, wie fie im Kriege Regel ge-
morben ijt, verbleibt.
Die Bevorzugung der Hnderreihen Familien kann und jollte aber
au über die Volksjchule Hinausreihen bei Gewährung von Stipen-
dien, Freiftellen, Freitijhen, bei Bemejjung des SHulgelde&
an den Höhern Lehranftalten, in Seminarien und Studentenheimen u]
Das Schulgeld Jollte je nach der Einkommenjteuer abgeftuft werden.
Wenn die Eltern fehen, daß auch bei fteigender Kinderzahl e& ihnen möglich
Sleibt, diefe vorwmärtz zu bringen, dann erhöht das die Freude und das
Bertrauen, aud) mehr Kindern das Leben zu {Henfen. Was für die nor-
malen Squleinridhtungen gilt, gilt nicht minder für die außerordentlichen
Fürforgemaßnahmen: Ferien kolonien, Unterbringung JMwäclicher
Kinder auf dem Lande, Vermittlung von Badekuren, Bejchulung {Hwach-
begabter Kinder, Ausbildung von Taubitummen, Blinden, Zuberkulöten
Waldfhulen) uf.
Die allgemeine Fürjorge der Gemeinde findet ihre Fortjeßung in der
Sortbildungs und FadH{hHule. ES fMließt fich an das große
Gebiet der Bolk3bildung: Errichtung von Bib!iotheken, Lele-
zimmern, Beranftaltung von Voltsbildungsabenden, vollstümlichen Auf-
jührungen, Konzerten, Einrichtung von Mufeen und Ausftellungen uf.
Diefe wie alle Jonftigen WoHlfahHrtseinridhtungen der Ge-
meinde: WoHnungsfürforge, Beratungsftellen für Tuberkulöje, Bekämpfung
des Alkoholismus (Voltskaffeehäuter ulıv.), Errichtung von Zrei- und Spiel-
plägen ufw. fommen allen Familien zugute, immer aber foll bei ihrer
Organifation und Verwaltung auf die Knderreichen Familien befondere
Rückicht aenonımen werden.