Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

184 VI, Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein

komplex an Grundbesitz und Renten®). Immerhin ist aber deutlich festzustellen,
 wie das gesamte Erbgut, das Hermann hinterließ, von ihm, nicht
aber von seinen Eltern herrührt. Kaufmännischer Erfolg, allerdings auch
Mitgift zweier Frauen, sind sein Ursprung. Bei der Verteilung, namentlich
der Renten, ist die jüngere Linie bevorzugt, was mit der reichen Mitgift zusammenhängen
 wird, die Hermanns zweite Frau ihm mitbrachte. Dabei ist
nicht zu vergessen, daß die Geschwister außer diesem bis 1354 gemeinschaftlich
 besessenen Gut anderes besaßen: Hermann in seinem kaufmännischen
Geschäft, Hinrich aus anderen Quellen, z. B. als Mitgift seiner Frau®’) und
von seiner Mutter. Durch Erbgang hat Hinrich seinen Grund- und Rentenbesitz
 noch weiter ausgestaltet: so 1371, nach dem Tode seiner mütterlichen
Großmutter Elisabeth Michaelis®), so 1387, von Verwandten seiner Frau®?).
Auch durch Kauf hat er ihn vermehrt: so 1359, als er seinem Bruder Hermann
 die ihm und seinem Bruder 1354 zugefallene Hälfte der Häuser
Engelsgrube 22—26 abkauft’®); so 1371, als er von seiner mütterlichen
Großmutter das Haus Breite Straße 50 erwirbt”). Auch er hat die unangenehme
 Seite des Rentenbesitzes häufig kennengelernt: Anfall von Grundstücken,
 deren Eigentümer die Renten nicht mehr zahlen wollten??).
Ein noch deutlicheres Bild von Hinrich Warendorp, als dem Typ des
echten Rentners von patriziermäßiger Lebensführung, geben seine Testamente.
 Schon in seinem ersten, bereits 1361 ausgestellten Testament??) verfügt
 er über 40 m. Renten, von denen 10 m. beim Lübecker Rat belegt waren.
Dazu kommen seine recht zahlreichen, im ganzen rund 500 m. I. d. betragenden
 ferneren Stiftungen, Verfügungen über seinen städtischen Grundbesitz
und die grundherrlichen Hebungen in Blüssen”*), endlich stattliches Silbergerät.
 Damals war er noch unverheiratet. 1370 hatte er dann durch seine
Ehe mit der Tochter des bekannten Bürgermeisters Hermann von Wickede
einen wesentlichen Vermögenszuwachs zu verzeichnen: Häuser in der
Dankwartsgrube, Burgstraße und Engelswiesch, ferner 39 m. Rente im
Werte von 680 m.; dazu noch 300 m., mit denen das Ratzeburger Kapitel
eine Wickedesche Rente von 25 m. rückgekauft hatte’®). Also allein an
Rentenkapital rund 1000 m. 1.; vom baren Gelde und der sicher reichen Aussteuer
 mit Silbergerät usw. zu schweigen. Vom letzteren berichtet immerhin
kurz das zweite Testament Hinrichs (1380): Hier setzt er für seine Frau 800 m.
aus, die ihr seine Testamentsvollstrecker in gleichwertigen Renten anweisen
sollen, dazu auch ihre Betten und ihr golden und silbern Geschmeide, das sie
als Mitgift einbrachte. Nur der Verlobungsring (anulus desponsationis)?®)
soll davon ausgenommen sein und bei den Kindern bleiben. Dagegen sollen
seine Kinder das Haus mit allem Gerät und den vergoldeten und silbernen
Gefäßen erhalten, und seiner Gattin nur ein lebenslängliches Wohnrecht in
dem Hause zustehen. 4 m. in Neustadt angelegte Rente soll seine Schwiegermutter
 erhalten; für seine Schwester Taleke sieht das Testament 25 m.
            
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