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schädigen, sondern er will sich vor allem auch reinigen: indem er die bestehende
Behauptung oder Forderung als unrichtig oder ungehörig hinstellt,
will er die in der Seele des Gegners verlorengegangene oder bedrohte
Achtung wiederherstellen, nämlich ihn nötigen, den im Kampf
eingenommenen Standpunkt innerlich aufzugeben. Auch hier macht
sich der Kämpfer von seinem Gegner innerlich abhängig, und der Kampf
erinnert fast an ein Liebeswerben. Es wäre natürlich ein unberechtigter
Einwand, daß derartige Kämpfe nur geführt werden, um die Achtung
des Zuschauers wiederzugewinnen. Das mag in einzelnen Fällen zutreffen,
im allgemeinen ist aber das eigentliche Ziel die Überzeugung des
Gegners selbst.
Ferner betrachten wir den Rechtskampf. Er ist wohl zu unterscheiden
von dem Kampf um den bloßen physischen Besig. Man will
hier nämlich eine Leistung als sein Recht haben und würde sie unter Umständen
als bloßes Geschenk verschmähen. Das Ziel ist also die innere
Anerkennung der Leistung als eines Rechtes. Und zwar will man in der
Regel auch den Gegner zu dieser Anerkennung nötigen; nur ausnahmsweise
wird er lediglich um die Meinung Dritter geführt und würde dann
nicht in diesen Zusammenhang gehören. Tatsächlich will man dem Gegner
normalerweise eine Niederlage in seinem Rechtsbewußtsein beibringen.
Der Besig würde seinen vollen Wert nicht haben, solange der
Gegner ihn nicht als rechtmäßig anerkennt. Es ergibt sich also: der
Kämpfer erklärt sich selbst als innerlich abhängig von seinem Gegner.
Weiter sei hingewiesen auf den Typus des Erziehungskampfes.
Bei der Erziehung ist hier gedacht an die Erziehung zum vernünfgen
Handeln und zum Guten überhaupt. Er beschränkt sich nicht auf
Jas Verhältnis zu den Kindern (oder stellenweise auch der Kinder zu
den Eltern), auch im Verhältnis der Ehegatten oder zweier Freunde zu:
einander oder im Verhältnis des Herrn zum Angestellten oder umgekehrt
kann er sich abspielen. Gemeint ist damit der Kampf um das richtige
Handeln; der Wille, den anderen zu zwingen, das Rechte zu tun, statt ihn
seinen eigenen Weg gehen zu lassen, der falsch ist vom Standpunkt des
anderen aus. Es stellt sich dabei oft eine echte Kampfgesinnung ein in:
{olge des Drängens und Tadelns auf der einen Seite und des Widerstandes
auf der anderen. Aber die innere Verbundenheit beider Teile ist klar:
es besteht einerseits der Wille, den „Zögling‘“ auf die Bahn des Guten zu
führen und ihn überhaupt zu fördern; und auch in der Seele des Widerstrebenden
besteht in der Regel im Hintergrund eine Achtung vor dem
guten Willen und dem Wohlwollen. —
Dasselbe ergibt sich bei einem Blick auf die Phänomenologie der
Erziehungsstrafe und der sie oft begleitenden Entrüstung: Entrüstung
bei der Strafe macht bekanntlich durchweg großen Eindruck und
Das Kampfverhältnis.