Full text: Gesellschaftslehre

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Einleitung. 
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deln — immer finden wir denselben Tatbestand jener spezifischen Ver- 
bundenheit wiederkehren. Zugleich behandelt das erste Kapitel die 
einzelnen Formen, in denen sich das eigentümliche Sozialleben voll- 
zieht, wie Unterordnung, Gefühlsansteckung, Suggestion, Verstehen usw., 
worauf wir noch zurückkommen. — Das zweite Kapitel behandelt als- 
dann die verschiedenen Abstufungen des gesellschaftlichen Zustan- 
des. Es kann nämlich dieser Zustand in verschiedenem Grade ausgeprägt 
sein, indem die in Rede stehende Verbundenheit verschiedener Ab- 
stufungen fähig ist. Den stärksten Grad erreicht sie da, wo das Ich- 
bewußtsein aus seinem sonstigen Zustande der Abgegrenztheit gegen 
seine Umgebung heraustritt und sein Träger sich innerlich mit anderen 
Wesen zu einer Einheit verbunden fühlt: diesen Zustand bezeichnen wir 
als Gemeinschaft, und die ihm entsprechende Vereinigung von Menschen 
als Gruppe. Die außergemeinschaftlichen gesellschaftlichen Zustände 
sind von einer solchen Fülle und Mannigfaltigkeit, daß sie sich, wenig- 
stens zur Zeit, einer einheitlichen oder gar einfachen Klassifikation ent- 
ziehen. Insbesondere werden sie nicht erschöpft durch diejenigen Ver- 
hältnisse, die Tönnies als „Gesellschaft“ der Gemeinschaft gegenüber- 
gestellt hat. Diese legteren gehören als besonderer Fall einer um- 
fassenderen Menge von sozialen Beziehungen an, die man als gemein- 
schaftsferne Sozialverhältnisse der Gemeinschaft und den gemeinschafts- 
nahen Verhältnissen gegenüberstellen kann. Bei ihnen fehlt die seelische 
Verbundenheit, die der Gemeinschaft und im abgeschwächten Maße den 
gemeinschaftsnahen Verhältnissen eigen ist. Es besteht bei ihnen nur 
eine Verbundenheit im Geistigen — eine Sinnverbundenheit, die man 
auch als eine gemeinsame Anerkennung einer objektiven Ordnung be- 
zeichnen kann. Während in der Gruppe sowohl die Ichverbundenheit 
wie die Ordnungsverbundenheit besteht, bleibt in den gemeinschafts- 
fernen Verhältnissen nur die legstere Eigenschaft erhalten. Die historisch 
wichtigsten unter den legteren sind das Anerkennungs-, das geregelte 
Kampf- und das geregelte Machtverhältnis; zusammengenommen ent- 
sprechen sie etwa der „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies. — Das 
dritte Kapitel behandelt alsdann die engste Form der Gesellschaft, näm- 
lich die Gruppe als diejenige Form der Gesellschaft, in der das Ge- 
meinschaftsverhältnis den Charakter des Ganzen bestimmt. Und zwar 
behandeln wir einerseits gewisse Grundeigenschaften und wesenhafte 
Eigenschaften der Gruppe (d. h. solche, die sich nicht weiter auf andere 
zurückführen lassen und ohne die wir uns eine Gruppe nicht denken 
können) und damit die Gruppe in ihrer idealtypischen Reinheit, ander- 
seits gewisse empirische Typen dieser Form, die sich aus der historischen 
Mannigfaltigkeit des Soziallebens durch Induktion ableiten lassen. — 
Das vierte Kapitel endlich enthält Anwendungen der entwickelten
	        
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