Metadata: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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VIL. AbfoOnitt; Einzelne Schuldverhältniffe. 
Bertreter des Mäufer8 ohne VertretungSmacht aus, jo fommt 
8 180 Saß 1 in Betracht, Gültigkeit kann im Falle des Sab 2 des 
$ 180 durch nachträgliche Genehmigung eintreten (im Falle des 5 377 
SHSOB. muß au eine foldhe Genehmigung unverzüglich erfolgen, 1. 
Yıipr. d. DLG. [Dresden] Bd. 6 S. 224). , 
Sm Übrigen vol. auch SS 55 AWbf. 3, 86 Abi. 2 HOB. über die 
Befugnis von a und Gandlungsagenten 
zur Entgegennahme von Mängelanzeigen. 
Die „Anzeige“ XIann ferner durch Erhebung der Wande* 
EHE gefchehen; eine etwaige Rüdnahme diefer Klage 
tilgt bie „Anzeige“ an fich nicht, fofern nicht befondere Umftände Des 
Einzelfalles etwa eine gleichzeitige Zurüdnahme der Mängelanzeige 
erfeben Iafjen; ROES. vom 9. November 1904 in D. Sur. 3. 1905 S. 218 
und Ent/h. Bd. 59 S, 150 ff. N 
Diefe Anzeige kann aud von einem befchräntkt gefhäfts- 
fähigen Rüäufer mirHanı vorgenommen werden, vgl. Mein, Anzeige 
bilicht S. 43 und Bl. |. RA. Bd. 75 S. 460, Manigk S. 709 ff, and- 
Anf. Enneccerus 8 194 Biff. 1. 
Der Käufer, der fich auf die ne berufen will, muß daher 
nicht nur nad mweifen, daß er eußerungen machte, in denen eine 
Mißbilligung der Art oder DBefchaffenheit des geleifteten Kaufgegen“ 
Itandes lag, jondern auch dartun, daß aus feinen Yeußerungen hervot- 
ging, daß er auf die idın hieraus ermachfenen Rechte nicht verzichten 
wollte (f. auch 7). Dernhurg a. a. D. 
€ genügt aber auch feiten8 des Käufers, daß die Neußerung ab- 
gegeben oder abgefandt wurde. Die Gefahr ihres Transportes 
trägt hier der Verkäufer. Hat der Käufer freilich fahrläffig in der 
Wahl des Transportmittel8 gehandelt, {o kann er unter Umftänden 
IOadenSerfaßpflichtig werden; die Wirkffamfkeit der ER wird aber 
dadurch nicht berührt. Val. Düringer-Sachenburg (1. Aufl.) Bd. 3 S. 165- 
Sin Schuß des Berkäufers8 gegen eine {päte Vorbringung der Mängel- 
zinreden wird übrigens Häufig darin liegen, daß aus anderen Um“ 
jtänden ein Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung jolcher 
Einreden entnommen werden kann, insbef. aud) bei Grund ftüucds- 
vberfäufen. Wenn 3. 5. der Käufer, troßdem er die Mängel fannte und 
über fie dem Verkäufer gegenüber Kagte, dennoch den vollen Kaufsreft“ 
preis al Hypothek eintragen ließ, fo gibt er dadurch deutlich zU 
erfennen, DaB er auf Einwendungen gegen diefe Schuld wegen der 
wirklichen oder angeblichen Mängel verzichte, zumal Verzichte audd 
Tallichmeigend erflärt werben Können. Ein tolcher Verzicht auf die 
Miängeleinrede kann ferner auch in anderen neuen Geichäften 
liegen, die in Kenntnis der Mängel abgefchloffen werden, hauptfäch- 
fi, wenn Wedhfel behuf? Erfüllung der Raufgelderfchuld ausaertellt 
werden. Vgl. Dernhurg a. a. D. 
Gerborzubeben ift, daß die hier vermeinte Anzeige nicht gerade 
innerhalb beitimmter Bien vor Ablauf der Verjährungsfrift, 
vollenda auch nicht „unverzüglich nach erfolgter enntnis von dem 
Mangel“ erfolgt zu fein braucht. (V. 1, 703.) € kann jedoch ein 
Unterlafien einer alsbaldigen Anzeige unter Umitänden einen Verftoß 
gegen _$ 242 ober auch einen Verzicht auf die Mönngelrüge bearünden, 
bgl. Dertmann in Bem. 2 zu 8 478. 
Die Anzeige Tann audh miderrufen werden. Die Mängel: 
anzeige fann aber dann neuerlich nicht erfolgen (anderS, wenn man 
an Sek lediglich al8 einen tatfächlichen it auffakt, val. oben 
unter a). 
€8 wird auch nicht erfordert, daß mit der Anzeige noch vor Wb- 
(auf der Berjährungsirift eine Erklärung darüber verbunden würde, 
welche Rechtsfolgen Käufer aus dem Mangel ableite (RB. I, 703). 
Bu b vol. $ 477 Abf. 2 mit Bem, 7, a, {owie & 488 3BO. 
Zu c 1. %. I, 703 nebft 3RO. 88 72 ff. Die Erwähnung der Streitverfündung fol 
dem Käufer, der infolge Weiterverkaufs ber Sache nicht in der Lage ift, Jih rechtzeitig 
von dem VBorhandenjein des Mangel8 zu überzeugen, die Möalichkeit des NReareffes offen 
halten. Neumann zu S 478. 
pr
	        
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