520)
VIL. AbfoOnitt; Einzelne Schuldverhältniffe.
Bertreter des Mäufer8 ohne VertretungSmacht aus, jo fommt
8 180 Saß 1 in Betracht, Gültigkeit kann im Falle des Sab 2 des
$ 180 durch nachträgliche Genehmigung eintreten (im Falle des 5 377
SHSOB. muß au eine foldhe Genehmigung unverzüglich erfolgen, 1.
Yıipr. d. DLG. [Dresden] Bd. 6 S. 224). ,
Sm Übrigen vol. auch SS 55 AWbf. 3, 86 Abi. 2 HOB. über die
Befugnis von a und Gandlungsagenten
zur Entgegennahme von Mängelanzeigen.
Die „Anzeige“ XIann ferner durch Erhebung der Wande*
EHE gefchehen; eine etwaige Rüdnahme diefer Klage
tilgt bie „Anzeige“ an fich nicht, fofern nicht befondere Umftände Des
Einzelfalles etwa eine gleichzeitige Zurüdnahme der Mängelanzeige
erfeben Iafjen; ROES. vom 9. November 1904 in D. Sur. 3. 1905 S. 218
und Ent/h. Bd. 59 S, 150 ff. N
Diefe Anzeige kann aud von einem befchräntkt gefhäfts-
fähigen Rüäufer mirHanı vorgenommen werden, vgl. Mein, Anzeige
bilicht S. 43 und Bl. |. RA. Bd. 75 S. 460, Manigk S. 709 ff, and-
Anf. Enneccerus 8 194 Biff. 1.
Der Käufer, der fich auf die ne berufen will, muß daher
nicht nur nad mweifen, daß er eußerungen machte, in denen eine
Mißbilligung der Art oder DBefchaffenheit des geleifteten Kaufgegen“
Itandes lag, jondern auch dartun, daß aus feinen Yeußerungen hervot-
ging, daß er auf die idın hieraus ermachfenen Rechte nicht verzichten
wollte (f. auch 7). Dernhurg a. a. D.
€ genügt aber auch feiten8 des Käufers, daß die Neußerung ab-
gegeben oder abgefandt wurde. Die Gefahr ihres Transportes
trägt hier der Verkäufer. Hat der Käufer freilich fahrläffig in der
Wahl des Transportmittel8 gehandelt, {o kann er unter Umftänden
IOadenSerfaßpflichtig werden; die Wirkffamfkeit der ER wird aber
dadurch nicht berührt. Val. Düringer-Sachenburg (1. Aufl.) Bd. 3 S. 165-
Sin Schuß des Berkäufers8 gegen eine {päte Vorbringung der Mängel-
zinreden wird übrigens Häufig darin liegen, daß aus anderen Um“
jtänden ein Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung jolcher
Einreden entnommen werden kann, insbef. aud) bei Grund ftüucds-
vberfäufen. Wenn 3. 5. der Käufer, troßdem er die Mängel fannte und
über fie dem Verkäufer gegenüber Kagte, dennoch den vollen Kaufsreft“
preis al Hypothek eintragen ließ, fo gibt er dadurch deutlich zU
erfennen, DaB er auf Einwendungen gegen diefe Schuld wegen der
wirklichen oder angeblichen Mängel verzichte, zumal Verzichte audd
Tallichmeigend erflärt werben Können. Ein tolcher Verzicht auf die
Miängeleinrede kann ferner auch in anderen neuen Geichäften
liegen, die in Kenntnis der Mängel abgefchloffen werden, hauptfäch-
fi, wenn Wedhfel behuf? Erfüllung der Raufgelderfchuld ausaertellt
werden. Vgl. Dernhurg a. a. D.
Gerborzubeben ift, daß die hier vermeinte Anzeige nicht gerade
innerhalb beitimmter Bien vor Ablauf der Verjährungsfrift,
vollenda auch nicht „unverzüglich nach erfolgter enntnis von dem
Mangel“ erfolgt zu fein braucht. (V. 1, 703.) € kann jedoch ein
Unterlafien einer alsbaldigen Anzeige unter Umitänden einen Verftoß
gegen _$ 242 ober auch einen Verzicht auf die Mönngelrüge bearünden,
bgl. Dertmann in Bem. 2 zu 8 478.
Die Anzeige Tann audh miderrufen werden. Die Mängel:
anzeige fann aber dann neuerlich nicht erfolgen (anderS, wenn man
an Sek lediglich al8 einen tatfächlichen it auffakt, val. oben
unter a).
€8 wird auch nicht erfordert, daß mit der Anzeige noch vor Wb-
(auf der Berjährungsirift eine Erklärung darüber verbunden würde,
welche Rechtsfolgen Käufer aus dem Mangel ableite (RB. I, 703).
Bu b vol. $ 477 Abf. 2 mit Bem, 7, a, {owie & 488 3BO.
Zu c 1. %. I, 703 nebft 3RO. 88 72 ff. Die Erwähnung der Streitverfündung fol
dem Käufer, der infolge Weiterverkaufs ber Sache nicht in der Lage ift, Jih rechtzeitig
von dem VBorhandenjein des Mangel8 zu überzeugen, die Möalichkeit des NReareffes offen
halten. Neumann zu S 478.
pr