Die drei Sozialmoralen.
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Kapitalismus von Anfang an auf dem reinen Rechtsstaat aufgebaut. Auch
das Kampfverhältnis und das Machtverhältnis in den mannigfachsten
Formen der Abhängigkeit sind bei uns bekanntlich zu einer besonders
großen Entfaltung gelangt, und zwar in ihrer reinen ($ 21,,), d. h. außer-
gemeinschaftlichen Form. Aber auch diese Verhältnisse treten uns, wie
wir früher sahen, durchweg als geregelte Verhältnisse entgegen und
ordnen sich insoweit wenigstens nach einer Seite der Gesellschaftsmoral
unter: aller Wille, sich rücksichtslos durchzusegen und den andern dabei
zu schädigen, findet doch gewisse Grenzen teils an Sitte und Überliefe-
rung, teils an der Rechtsordnung. In der modernen Gesellschaft sind
die ersteren Einschränkungen‘ anehr oder weniger verloren gegangen,
dafür hat aber die Regelung durch die Rechtsordnung eine Kraft ge-
wonnen, die sie bei den andern Typen mit ihrem überwiegend patriarcha-
lischen Charakter nicht besigen konnte.
3. Die dritte Form der Sozialmoral können wir als Sachmoral
bezeichnen. Ihr Sinn ist: du kannst den andern als eine Sache, d. h.
nach reinem Belieben behandeln. Ihrer idealtypisch reinen Form gegenüber
kann man im strengen Sinne genommen freilich weder von einer Moral
noch von einem Sozialverhältnis sprechen. Der Ausdruck „Sachmoral“
ist hier gewählt lediglich teils wegen der sprachlichen Übereinstimmung,
teils weil diese Form der Moral, wenn sie auch in reiner Form dem
Wesen der Gesellschaft als eines Sozialverhältnisses ($ 14) widerspricht,
dennoch in gemischter Form, d. h. in einer Synthese mit den beiden
andern Formen der Sozialmoral, in der geschichtlich-gesellschaftlichen
Welt eine große Rolle spielt. Das Verhältnis, das hier zwischen Subjekt
und Objekt besteht, können wir nach seinem Inhalt als Willkür-
verhältnis bezeichnen, weil der eine Teil völlig nach Belieben, ins-
besondere lediglich nach seinem eigenen Interesse mit dem Gegenstande
verfährt und etwaige Regelungen und Mäßigungen ihm gegenüber ledig-
lich der Rücksichtnahme auf sein eigenes wohl verstandenes Interesse
oder auf bestimmte Normen entspringen, nicht aber einer Rücksichtnahme
oder Anerkennung dem Gegenstand selber gegenüber. Es fehlt hier
nicht nur die Hingabe der Gemeinschaftsmoral, sondern auch die An-
erkennung und Achtung der Gesellschaftsmoral. Wenn dies Verhältnis
vielfach als Machtverhältnis bezeichnet wird, so ist dabei mit der Macht
lediglich die äußere, d. h. auf Gewalt oder sonstige äußere Einfluß-
möglichkeiten begründete Macht gemeint, die keine Spur von innerer
Verbundenheit kennt. — Nach der Art des Objektes betrachtet
können wir unser Verhältnis als Sachverhältnis bezeichnen. Nur
dieses Verhältnis ist das Bereich, in dem diese Moral gedeihen kann. Nur
gegen eine Sache gibt es keine Pflichten, sondern höchstens bezüglich