Full text: Gesellschaftslehre

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schließlichen Entstehung des Staates im engeren Sinne durch Eroberung) 
muß nicht nur dahin ermäßigt werden, daß auch eine anderweitige Ent- 
stehung des Staates als Möglichkeit erscheint, sondern sie muß auch und 
vor allem ihres ursprünglichen naturalistischen Charakters entkleidet 
werden, den sie am Anfang wesentlich unter dem Einfluß des Darwinis- 
mus bei Männern wie Gumplowicz und Ratgenhofer besaß. Auch Oppen- 
heimer hat diesem Standpunkt verbunden mit einer einseitigen ökono- 
mischen Auffassung anfangs (in der ersten Auflage seines Staates) nahe- 
gestanden, in seiner neuen Darstellung (System der Soziologie II) sich 
jedoch davon befreit. Richtig und verdienstvoll an der Eroberungs- 
theorie des Staates ist, daß sie die Bedeutung der Gewalt und Eroberung 
erkannt und kräftig betont hat. Auch die Betonung des (damals so gut 
wie noch garnicht erkannten und gewürdigten) Klassencharakters trifft 
selbstverständlich zu. Aber verfehlt ist die naturalistische Psychologie. 
Für sie existiert die innere Macht überhaupt nicht, die tatsächlich von 
Anfang an neben der Gewalt bereits mitspricht und später der Haupt- 
träger des Ganzen wird. Ebenso einseitig ist es, der Eroberergruppe 
lediglich wirtschaftliche Interessen zuzuschreiben. Verfehlt ist der Sat: 
die Herrschaft hatte keinerlei Endabsicht als die ökonomische Ausbeu- 
tung der Besiegten durch die Sieger. Der Ausdruck „Ausbeutung“ trifft 
zwar die Einseitigkeiten der Herrenmoral, die den vollen Gehalt der 
ursprünglichen Gruppen- und Gemeinschaftsmoral der Schicht der Unter- 
worfenen nicht zukommen läßt, sie vielmehr mit einer durch Regelung 
der Abhängigkeit und eine Dosis patriarchalischen Wohlwollens er- 
mäßigten Sachmoral ($ 34) abspeist. Im übrigen aber führt er in die 
Irre, weil er zu dem Bestehen persönlich-patriarchalischer Beziehungen 
im engeren Sinne nicht stimmt. Er stimmt in seiner Färbung auch nicht 
zu der Tatsache, daß das Machtverhältnis von beiden Seiten als ein be- 
rechtigtes und geradezu gottgewolltes empfunden wird. Man muß sich 
hüten, spezifisch moderne Verhältnisse zu verallgemeinern, insbesondere 
die modernen Zustände eines radikalen Klassenkampfes, bei dem eine 
innnere Auflehnung der unteren Schicht gegen die Staats- und Gesell- 
schaftsordnung besteht. Und dabei schließen selbst diese von radikalem 
Kampf zersetsten Verhältnisse in gewissen Grenzen ein wirkliches Na- 
Honal- und Staatsgefühl und damit ein Einheitsbewußtsein nicht aus. 
Man muß beide Seiten des Tatbestandes in gleicher 
Weise würdigen, insbesondere beide Seiten der hier bestehenden 
Gliederung der Gesamtgruppe, nämlich sowohl ihr Zerfallen in relativ 
abgesonderte Teilgruppen wie deren ebenso gut bestehende Einheit. 
Man muß den äußeren wie den inneren, den inhaltlichen wie den for- 
malen Sachverhalt gleichmäßig würdigen. Verfehlt ist es insbesondere, 
ausschließlich ein ökonomisches Interesse anzunehmen. Die Absicht des 
Staat und Gesellschaft.
	        
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