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I. Theil. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge.
Im Allgemeinen freilich kehrt das Bild der I. Hauptspalte
wieder ; nur dass die Zahl der Versicherungen im zweiten ;
Jahrzehnt verglichen mit dem ersten in etwas stärkerem Ver
hältnisse sinkt, im dritten und vierten verglichen mit dem
zweiten und dritten eine geringere, im fünften Jahrzehnt aber,
verglichen mit dem vierten eine etwas stärkere Steigung auf
weiset, als die der Anträge.
Weil die Abweisungen, wie bemerkt, vorzugsweise Anträge
mit grösseren Summen betrafen, sind die Durchschnittssummen
der perfect gewordenen Versicherungen stets kleiner, als die
der eingegangenen Anträge.
Es ist hier der Ort, einen thatsächlichen Beweis für die
oben ausgesprochene Behauptung beizubringen, dass auf die
Zu- oder Abnahme der Versicherungen allgemein wirkende
Ursachen bei einer grösseren Zahl von Versicherungs-Anstalten
in ihren Wirkungen bisweilen deutlicher erkennbar sind, als
bei einer einzelnen Anstalt, ja dass bei der letzteren diese
Wirkungen, welche dort deutlich erkennbar sind, völlig ver
wischt werden können.
Bei sämmtlichen im Geschäftsgebiete der Bank domicilirenden
Lebensversicherungs-Anstalten ist von dem Jahre 1872, dem
der noch jetzt herrschenden grossen wirtschaftlichen Krisis
letztvorhergehenden Jahre, an, bis zum Schlüsse des Jahres 1877,
bis wohin wir zur Zeit erst diese Thatsache zu constaten
vermögen, der Zugang an Versicherten und Versicherungs-
Summe von Jahr zu Jahr gesunken. Es betrug nämlich bei
diesen Anstalten der Zugang verglichen mit dem — freilich bei
den meisten Anstalten stets durch Abgänge bei Lebzeiten in
aussergewöhnlichem Maase verringerten Bestände je am Schlüsse
des Vorjahres:
in der Zahl der Versicherten:
1873 1874 1875 1876 1877
16,35 %. 15,15 °/o. 13,62%. 12,44%. 10,57%.
in der Versicherungs-Summe:
1873 1874 1875 1876 1877
18,15%. 17,30%. 15,91%- 14,63%. 12,81%.
während die Hauptspalte 111. unserer Tabelle 1 bei der Gothaer
Bank zwar für 1873 verglichen mit 1872 einen Minderzuwachs,
dann aber von 1873 ab ebensowohl hingesehen auf die Zahl
wie auf die Summen der Versicherungen einen fast stetig
steigenden Zuwachs aufweiset. Der Einfluss der Krisis, welcher
sich im Gesammtgeschäft so deutlich bekundet, ist bei dieser
einen Anstalt — wie auch noch bei einigen anderen deutschen
Anstalten — durch besondere Anstrengungen und organisatorische
Maasnahmen erfolgreich neutralisirt worden.
II. Kapitel.
Arten der Versicherungen.
Die Lebensversicherungsbank für Deutschland hat von jeher
nur wenige Versicherungsarten cultivirt ; eine der ursprünglich
in den Plan mit aufgenommenen Arten, nämlich die kurze
Versicherung, kommt seit Ende Mai 1874 gar nicht mehr zur
Anwendung. Es wurde von dieser Versicherungsart nicht nur
ein sehr geringer, von Jahr zu Jahr sich vermindernder Gebrauch
gemacht, sondern die Verwaltung konnte auch die Benutzung
derselben nicht empfehlen, da selbst die besonderen Zwecke,
für welche man die kurze Versicherung für geeignet zu erklären
pflegt, mit Hülfe der eigentlichen Lebensversicherung, der Ver
sicherung auf den Todesfall, bei welcher ja nach den Einrich
tungen der Bank der Vertrag, selbst schon nach einjährigem 1
Bestände, gegen Abgangsvergütung gelöst werden kann, mit
geringeren Opfern zu erreichen sind. Uebtrhaupt zeigt die Er
fahrung, dass in Deutschland unter allen Modalitäten der
Capital Versicherung die Versicherung auf den Todesfall weitaus
am meisten benutzt wird. Und wie mannigfaltig auch die
Versicherungstechnik unter dem Einflüsse der Concurrenz
wiederum die Capitalversicherung auf den Todesfall ausgebildet
hat — es überwiegen auch hier in der Benutzung weitaus die
einfachsten Formen, mit denen man bei einiger Beweglichkeit
hinsichtlich der Prämienzahlung und unter Hinzunahme eines
rationell geregelten Abgangsverfahrens, den verschiedenartigsten
Bedürfnissen in vollkommen zweckmäsiger Weise entsprechen
kann. Das Bestreben, dem Publicum für jedes auf dem Wege
der Lebensversicherung im weitesten Sinne des Wortes zu be
friedigende Bedürfniss eine eigens hierauf berechnete, besonders
benannte, Versicherungsform zu bieten, soll nicht unterschätzt
werden. Allein dasselbe artet nur zu leicht in Spielerei aus,
belastet die Verwaltung mit einem grossen Ballast von Tarifen
und Registern, und führt nur zu häufig zu Modalitäten, welche
nur scheinbar einem specifischen Bedürfnisse in der sichersten,
billigsten und unmittelbarsten Weise entsprechen, in Wirklich
keit aber durch eine der einfachsten und gebräuchlichsten Formen
vollkommen und in jeder Beziehung vortheilhaft ersetzt werden
können.
Tabelle 11 verdeutlicht die Benutzung der vier Hauptver
sicherungsarten bei der Lebensversicherungsbank für Deutsch
land. Hauptspalte 1 zeigt, dass die sogenannten kurzen Ver
sicherungen auf dem Aussterbeetat stehen. Im Jahre 1874
wurde die letzte solche Versicherung abgeschlossen; da der
längste Termin, auf welchen die Verträge dieser Gattung lauten
konnten, zehn Jahre betrug, so werden in wenigen Jahren
solche Verträge gar nicht mehr bestehen.
Das Hauptcontingent bilden die gewöhnlichen einfachen
Todesfall-Versicherungen (Lebensversicherungen im engeren
Sinne), über deren Bestand je am Jahresschlüsse die Haupt
spalte 2 Nachricht giebt.
Hauptspalte 3 und 4 verdeutlichen die Benutzung zweier
Modalitäten der Lebensversicherung, von denen die eine erst
durch die neue Bankverfassung vom 1. Januar 1840, die andere
durch eine Zusatzbestimmung vom 28. Mai 1841 eingeführt
wurde.
Man sieht, dass die Ueberlebensversicherungen (Sp. 3)
erst im letzten Jahrzehnt einigermaasen reichlich benutzt
werden. Die Aufzeichnung enthält ebensowohl die einfachen
Ueberlebensversicherungen (A. versichert eine Summe, welche
zur Auszahlung gelangt, wenn B. ihn überlebt), wie die gegen
seitigen (A und B versichern je die gleiche Summe, welche
zur Auszahlung kommt, sobald einer von beiden, gleichviel
welcher, stirbt) und zwar sind bei der letzteren Gattung auch
dann, wenn der Vertrag durch eine Police verbrieft wurde
(»Verbundene Ueberlebensversicherung«) in der Personenspalte
stets zwei Personen und in der Summenspalte zwei gleiche
Summen für jeden solchen Vertrag gezählt.
Auch die sogenannte »abgekürzte« (oder »Alternativ-«)
Versicherung (Hauptspalte 4) erfreut sich erst in den letzten
zehn Jahren einer stärkeren Benutzung. Sie kann u. A. als
zweckmäsigste Form der Aussteuer- und der Invaliditäts-Ver
sicherung benutzt werden; die Verwaltung pflegt sie in solchen
Fällen zur Bedingung zu machen, wo bei Antragstellern zwar
zur Zeit normale Gesundheit constatât ist, aber irgend ein be
sonderer Umstand, sei es eine vermuthete Krankheitsanlage,
sei es der Einfluss des Berufes, befürchten lässt, daäs das
normale Lebensziel nicht werde erreicht werden. —
Die Tabelle würde ein bunteres Bild zeigen, wenn sie
neben der Benutzung der verschiedenen, in ihrer rechtlichen
Bedeutung von einander abweichenden Hauptarten auch die