fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 771 
Dies hat zur Folge, dass die Spruchbehörden sich noch mehr bei 
den Streitigkeiten über die Sachleistungen mit Tatfragen zu 
befassen haben. 
Unabhängig von den Streitigkeiten, die zwischen Versicherten 
und Versicherungsträgern über die Wahl des Arztes oder über 
Gewährung der Krankenhauspflege in einer bestimmten Anstalt 
entstehen,‘ können. die Streitigkeiten über die Sachleistungen von 
der Verteilung der Kosten der Krankenpflege zwischen der Kasse 
und den Versicherten ihren Ausgang nehmen, nämlich dann, 
wenn der Versicherte an den Kosten beteiligt ist. 
3 4. — Streitigkeiten betreffend die Verwaltung 
der Krankenkassen 
Es ist bereits auf die Zwistigkeiten hingewiesen worden, in 
welche die Kassen geraten können mit den Arbeitgebern wegen 
der Aufnahme der Versicherten in die Kasse sowie wegen der 
Entrichtung der Beiträge, mit den Versicherten wegen der Lei- 
stungen und endlich mit den Ärzten und Apothekern wegen der 
Ausarbeitung und Durchführung der Verträge über Einrichtung 
des ärztlichen und Apothekerdienstes. 
Nun ist noch auf die Streitigkeiten kurz einzugehen, welche 
zwischen den verschiedenen Kassenorganen und zwischen den 
Kassen und den Aufsichtsorganen entstehen können. 
Die Kassen werden im allgemeinen durch die Generalversamm- 
lung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber (oder ihrer Delegierten) 
sowie durch einen Vorstand verwaltet; hierzu kommt in manchen 
Staaten der Überwachungsausschuss. Es können sich daher Strei- 
tigkeiten über die regelmässige Einberufung der Generalversamm- 
lung oder über die Vorstandswahlen ergeben, ebenso Streitigkeiten 
über die Zuständigkeit zwischen dem Überwachungsausschuss und 
dem Vorstand. Derartige Streitigkeiten werden in der Regel 
durch die Generalversammlung der Kasse oder durch die Auf- 
zichtsbehörden erledigt. 
Die Organe der Kassen können mit den Aufsichtsbehörden in 
Widerspruch geraten wegen Überschreitens der Zuständigkeit, 
wegen Beschlüsse, die gegen das Gesetz, die Dienstordnung oder 
die Satzung verstossen, wegen Unregelmässigkeiten in der Rech- 
nungsführung, wegen mangelhafter Finanzgebarung, wegen Vor- 
haben, die auf die Einführung von Mehrleistungen, den Ankauf 
oder die Herstellung sanitärer Einrichtungen oder die Vermö- 
gensanlage abzielen. Derartige Verwaltungsstreitigkeiten fallen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.