SIEBZEHNTES KAPITEL
RAPALLOVERTRAG UND REPARATION
Bei den Besprechungen in Cannes Anfang Januar 1922 hatte
der Oberste Rat der Alliierten auf den Vorschlag Englands be-
schlossen, eine internationale Konferenz nach Genua einzuberufen.
Sie sollte eine umfassende Aussprache über wirtschaftliche und
finanzielle Fragen bringen, Alle europäischen Staaten, auch
Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien und Rußland, wurden
eingeladen, damit endlich einmal ein wesentlicher Schritt auf dem
Wege zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Mittel- und Osteuropas
getan werden konnte, Auf Betreiben der französischen Regierung
wurde die Besprechung des Reparationsproblems offiziell von dem
Programm der Konferenz ausgeschlossen. Poincar€ machte dies zur
Bedingung der französischen Teilnahme. Er ließ in einer Note vom
15, Februar die vielfachen Bedenken der französischen Regierung
in bezug auf die Tagesordnung der Konferenz niederlegen und er-
langte von Lloyd George bei einer Zusammenkunft in Boulogne
das Versprechen, daß in Genua Beschlüsse über Reparation nicht
gefaßt werden dürften. Jedermann war sich darüber klar, daß es
zwecklos sei, über die Wirtschaftslage Europas zu sprechen, wenn
man nicht ihren Zusammenhang mit der Reparation und den
internationalen Schulden berührte, Immerhin nahm Lloyd George
die Bedingung Poincares an, wohl weil er hoffte, daß die Macht
der wirtschaftlichen Notwendigkeiten stärker sein werde als
politische Engherzigkeit, und daß der ungezwungene Verkehr der
alliierten und deutschen Regierungsvertreter im Verlaufe der
1938