Full text: Finanzen

X 
276 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1927, Teil] 
Bemeinde — GSemeindeverband — — — 
Michtzutre ffendes ist zu durchstreichen) 
Abergeordneter Verwaltungsbezirk: —— — 
Muster 
dand— 
Vierteljahrsübersicht über die Einnahmen aus Steuern 
im Vierteljahr ä, 
Hie Steuereinnahmen sind insoweit nachzuweisen, als sie in dem Berichtszeitraum beĩ der Gemeinde (dem Gemeindeverband) 
eingegangen sind. 
Steuern) 
A. Anteil am Ertrage der Reichssteuern?) 
— 
2. Körperschaftsteuer .............. 
J. Umsatzsteuer ........... 4 
1. Grunberwerbsteuer (nicht Zuschlag zur 
Grunderwerbsteuer, s. BILI) ...... 
5. Kraftfahrzeugsteuer .............. 
3. Rennwettstener ........ — 
Anteil am Ertrage der Reichsstenern 
insgesamt: Summe A I—6). ... 
3 Eigene Steuern (einschließlich Zu— 
schläge zu den Landessteuern) und 
überweifungen aus Landessteuern?) 
Besitzsteuern: 
1. Grundsteuer ................. 
2. Gebaäudesteuer ... ....... 
a) nach dem Er— 
trage ... .... 
b) nach dem Ka— 
pital ....... 
c) nach der Lohn⸗ 
summe ...... 
Gewerbesondersteuer h) .......... 
Steuer vom Gewerbebetrieb im Um— 
——— .. 
zur Deckung des 
5. Hauszins⸗ allgemeinen Fi⸗ 
steuer) ... nanzbedarfs ... 
zur Förderung der 
Bautäͤtigkeit 6). 
Vruttoeinnahmen in A. A2) 
im 
Berichtsviertel⸗ 
iahr 
seit Beginn des 
Rechnungsjahres 
einschließlich des 
Berichts⸗ 
vierteljahres 
(vom 1. 4. 19... 
44J4 19 
Steuern) 
II. Verkehrsteuern: 
1. Zuschlag zur Grunderwerbsteuer... 
2. Wertzuwachssteuer ............. 
3. Wanderlagersteuer. ............. 
4. Schankkonzessionssteuer .......... 
5. Wege⸗, Fahrzeug-, Zugtiersteuer ... 
Summe U... 
I. Verbrauch⸗- und Aufwandsteuern: 
J. Getränkesteuer ................. 
2. Vergnügungssteuer ............. 
3. Hundesteuer.................... 
4. Jagdsteuer, Jagdpachtsteuer (nich: 
Jagdscheingebührd. ... —RX 
——IIIIIId 
Summe III ... 
Eigene Steuern insgesamt: 
Summe BIAIIIV... 
Anteile am Ertrage der Reichssteuer' 
insgesamt: Summe A... 
Einnahmen aus Steuern insgesamt 
Summe A—B... 
Bruttoeinnahmen in Q.A 
im 
Berichtsviertel⸗ 
iahr 
feit Beginn des 
Rechnungsjahreẽ 
einschließlich des 
Berichts⸗ 
bierteljahres 
(vom 1. 4. 19.. 
his ...... 19. 
Summel .... 
Bemerkungen: 
Nicht aufzunehmen sind von den Gemeindeberbänden die Umlagen auf die nachgeordneten 
Gemeinden. 
Gemeindeverbände, die an nachgeordnete Gemeinden Steuern überwiesen haben, haben die 
iberwiesenen Beträge unter den obigen Steuern aufzuführen und unter Bemerkungen anzu— 
zeben. Nicht aufzuführen sind die den Gemeindeverbäuden zur Verteilung an nachgeordnete 
Bemeinden überwiesenen und weitergeleiteten Reichssteueranteile und Landessteuern. 
Einschließlich der Beträge, die der Gemeinde — dem Gemeindebverbaud — über einen Aus⸗ 
gleichstock zugeflossen sind 
Bewerbesondersteuern: Warenhaus-, Filialsteuer, Wirtschaftsabgabe, Betriebsteuer usw. 
Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken (gleichbedeütend mit Gebäudesonder— 
steuer, Gebaͤudeentschuldungs⸗, Aufwertungsstener u. dul.). 
) Hier ist derjenige Teil der Hauszinssteuer aufzuführen, der gesetzlich zur Förderung der 
Bantätigkeit bestimmt ist. 
—E 
Bemerkungen:; 
i) Nicht aufzunehmen sind die Umlagen der Gemeindeberbanve. 
Gemeindeverbände, die an nachgeordnete Gemeinden Stenern überwiesen haben, haben di 
überwiesenen Beträge unter den bobigen Steuern anfzuführen und unter Beinerkungen auzu 
geben. Nicht aufmführen sind die den Gemeindeberbänden zur Verteilung an nachgeordnet— 
Gemeinden überwiesenen Reichssteneranteile und Landessteuern. 
Sonstige Verkehrsteuern: z. B. Gewerbeanschaffungssteuer. Warenlager⸗ und Grundstücks— 
zubehörsteuer u. dgl. 
Zonstige Verbrauch⸗ und Aufwandsteuern: z. B. Hausangestelltensteuer, Kutsch-⸗, Reitpferde⸗ 
Boots⸗ Waffen⸗ Klabdier⸗Musikinstrumenten⸗ und sonstige Luxussteuern, Personenaufzua⸗ 
Reklame⸗ und Ankündigungssteuer u. dal.
	        
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