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276 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1927, Teil]
Bemeinde — GSemeindeverband — — —
Michtzutre ffendes ist zu durchstreichen)
Abergeordneter Verwaltungsbezirk: —— —
Muster
dand—
Vierteljahrsübersicht über die Einnahmen aus Steuern
im Vierteljahr ä,
Hie Steuereinnahmen sind insoweit nachzuweisen, als sie in dem Berichtszeitraum beĩ der Gemeinde (dem Gemeindeverband)
eingegangen sind.
Steuern)
A. Anteil am Ertrage der Reichssteuern?)
—
2. Körperschaftsteuer ..............
J. Umsatzsteuer ........... 4
1. Grunberwerbsteuer (nicht Zuschlag zur
Grunderwerbsteuer, s. BILI) ......
5. Kraftfahrzeugsteuer ..............
3. Rennwettstener ........ —
Anteil am Ertrage der Reichsstenern
insgesamt: Summe A I—6). ...
3 Eigene Steuern (einschließlich Zu—
schläge zu den Landessteuern) und
überweifungen aus Landessteuern?)
Besitzsteuern:
1. Grundsteuer .................
2. Gebaäudesteuer ... .......
a) nach dem Er—
trage ... ....
b) nach dem Ka—
pital .......
c) nach der Lohn⸗
summe ......
Gewerbesondersteuer h) ..........
Steuer vom Gewerbebetrieb im Um—
——— ..
zur Deckung des
5. Hauszins⸗ allgemeinen Fi⸗
steuer) ... nanzbedarfs ...
zur Förderung der
Bautäͤtigkeit 6).
Vruttoeinnahmen in A. A2)
im
Berichtsviertel⸗
iahr
seit Beginn des
Rechnungsjahres
einschließlich des
Berichts⸗
vierteljahres
(vom 1. 4. 19...
44J4 19
Steuern)
II. Verkehrsteuern:
1. Zuschlag zur Grunderwerbsteuer...
2. Wertzuwachssteuer .............
3. Wanderlagersteuer. .............
4. Schankkonzessionssteuer ..........
5. Wege⸗, Fahrzeug-, Zugtiersteuer ...
Summe U...
I. Verbrauch⸗- und Aufwandsteuern:
J. Getränkesteuer .................
2. Vergnügungssteuer .............
3. Hundesteuer....................
4. Jagdsteuer, Jagdpachtsteuer (nich:
Jagdscheingebührd. ... —RX
——IIIIIId
Summe III ...
Eigene Steuern insgesamt:
Summe BIAIIIV...
Anteile am Ertrage der Reichssteuer'
insgesamt: Summe A...
Einnahmen aus Steuern insgesamt
Summe A—B...
Bruttoeinnahmen in Q.A
im
Berichtsviertel⸗
iahr
feit Beginn des
Rechnungsjahreẽ
einschließlich des
Berichts⸗
bierteljahres
(vom 1. 4. 19..
his ...... 19.
Summel ....
Bemerkungen:
Nicht aufzunehmen sind von den Gemeindeberbänden die Umlagen auf die nachgeordneten
Gemeinden.
Gemeindeverbände, die an nachgeordnete Gemeinden Steuern überwiesen haben, haben die
iberwiesenen Beträge unter den obigen Steuern aufzuführen und unter Bemerkungen anzu—
zeben. Nicht aufzuführen sind die den Gemeindeverbäuden zur Verteilung an nachgeordnete
Bemeinden überwiesenen und weitergeleiteten Reichssteueranteile und Landessteuern.
Einschließlich der Beträge, die der Gemeinde — dem Gemeindebverbaud — über einen Aus⸗
gleichstock zugeflossen sind
Bewerbesondersteuern: Warenhaus-, Filialsteuer, Wirtschaftsabgabe, Betriebsteuer usw.
Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken (gleichbedeütend mit Gebäudesonder—
steuer, Gebaͤudeentschuldungs⸗, Aufwertungsstener u. dul.).
) Hier ist derjenige Teil der Hauszinssteuer aufzuführen, der gesetzlich zur Förderung der
Bantätigkeit bestimmt ist.
—E
Bemerkungen:;
i) Nicht aufzunehmen sind die Umlagen der Gemeindeberbanve.
Gemeindeverbände, die an nachgeordnete Gemeinden Stenern überwiesen haben, haben di
überwiesenen Beträge unter den bobigen Steuern anfzuführen und unter Beinerkungen auzu
geben. Nicht aufmführen sind die den Gemeindeberbänden zur Verteilung an nachgeordnet—
Gemeinden überwiesenen Reichssteneranteile und Landessteuern.
Sonstige Verkehrsteuern: z. B. Gewerbeanschaffungssteuer. Warenlager⸗ und Grundstücks—
zubehörsteuer u. dgl.
Zonstige Verbrauch⸗ und Aufwandsteuern: z. B. Hausangestelltensteuer, Kutsch-⸗, Reitpferde⸗
Boots⸗ Waffen⸗ Klabdier⸗Musikinstrumenten⸗ und sonstige Luxussteuern, Personenaufzua⸗
Reklame⸗ und Ankündigungssteuer u. dal.