Contents : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

4*

-  51  -

Herrschaft  in  diesen  Städten  würde  allerdings  nicht  den  feilen
Weibern  gehören,  sondern  den  Bordellwirten,  die  ja  heute  schon
vielfach  „erstklassige  Menschen"  —  Wähler  erster  Klasse  —  in
unseren  Großstädten  mit  Bordellwirtschaften  sind.  Ansehnliche
Schwesterstädte  —  allerdings  gerade  keine  frommen  Schwesterstädte ­
  —  dürften  alle  unsere  deutschen  Riesenstädte  durch  die  Kasernierung ­
  der  Prostitution  erhalten.  In  der  Ausmalung  der  Utopie
der  feilen  Weiberstädte  könnte  ungezügelt  die  Phantasie  eines
Aristophanes  schwelgen,  die  ja  schon  so  drastische  und  ergötzliche
Bilder  über  den  Weiberstaat  schuf.
Als  in  Berlin  nach  dem  furchtbaren  Zuhälterdrama  Heinze  die
Kasernierung  der  Prostitution  zahlreiche  Anhänger  in  Regierungsund ­
  Polizeikreiscn  fand,  da  begegnete  die  „Innere  Mission"  der
evangelischen  Kirche  den  Kasernierungsplänen  mit  dem  denkbar
schärfsten  Widerspruch.  In  einer  Petition  des  Zentralausschusses
für  „Innere  Mission."  an  das  preußische  Staatsministerium  („Zur
Frage  der  öffentlichen  Sittlichkeit")  heißt  es  unter  anderem:
„Das  System  der  Kasernierung  mutz  gleich  dem  Bordellwesen
ein  weibliches  Sklaventum  erzeugen,  welches  empörender  ist  als  die
schwarze  Sklaverei.  .  .  .  .Wir  wagen  es  kaum  zu  denken,  datz,  was
in  Afrika  und  Amerika  mit  Aufbietung  aller  Kräfte  verfolgt  wird,
in  anderer  noch  schimpflicherer  Gestalt  inmitten  unserer  sich  christlich
nennenden  Kultur  aufgerichtet  werden  soll.  Fügt  man  noch  hinzu,
datz  das  Interesse  der  die  Dirnen  beherbergenden  Hausbesitzer  oder
Wirte  notwendig  die  Versorgung  ihrer  Häuser  mit  möglichst  anziehenden ­
  und  dazu  wechselnden  Personen  fordert,  so  stellt  sich  ein
ausgedehnter,  durch  nichtswürdige  Agenten  vermittelter  inländischer
und  internationaler  Sklavenhandel  in  Aussicht,  der  leider  im
Interesse  des.Bordellwesens  bereits  vielfach  besteht,  von  den  Behörden ­
  oft  vergeblich  verfolgt  wird  und  der,  sobald  die  gcwerbsmätzige
  Prostitution  kaserniert  wird,  unter  den  Augen  der  Staatsbehörde ­
  unvermeidlich  aufwuchern  wird."
III.  Vom  „freien"  Wohnen  der  Prostituierten.
Eine  ganze  Reihe  großstädtischer  Polizeiverwaltungen,  wohl
überzeugt  von  der  Aussichtslosigkeit  aller  aus  Kasernierung  gerichteten ­
  Bestrebungen,  hat  von  vornherein  auf,  den  Versuch  verzichtet, ­
  den  Prostitutionsverkehr  in  einige  wenige  Straßen  hineinzuzwängen. ­
  Sie  begnügten  sich  mit  dem  Erlaß  von  sittenpolizeft
lichen  Vorschriften,  die  die  Prostituierten  von  den  Hauptverkehrsstraßen ­
  zu  vertreiben  und  fern  von  den  öffentlichen  Gebäuden  einzuquartieren ­
  suchen.  Die  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten
werden  der  polizeilichen  Kontrolle  unterstellt.  Meist  hat  die  Prostituierte ­
  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  ihre  Wohnung  dem  Polizeibeamten ­
  zu  öffnen.  Sie  muß  jeden  Wohnungswechsel  der  Polizei
innerhalb  24  bis  48  Stunden  anzeigen.  Ihr  werden  zahlreiche
polizeiliche  Bestimmungen,  über  die  Lage  ihrer  Wohnung  usw.,  über
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.