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Herrschaft in diesen Städten würde allerdings nicht den feilen
Weibern gehören, sondern den Bordellwirten, die ja heute schon
vielfach „erstklassige Menschen" — Wähler erster Klasse — in
unseren Großstädten mit Bordellwirtschaften sind. Ansehnliche
Schwesterstädte — allerdings gerade keine frommen Schwesterstädte
— dürften alle unsere deutschen Riesenstädte durch die Kasernierung
der Prostitution erhalten. In der Ausmalung der Utopie
der feilen Weiberstädte könnte ungezügelt die Phantasie eines
Aristophanes schwelgen, die ja schon so drastische und ergötzliche
Bilder über den Weiberstaat schuf.
Als in Berlin nach dem furchtbaren Zuhälterdrama Heinze die
Kasernierung der Prostitution zahlreiche Anhänger in Regierungsund
Polizeikreiscn fand, da begegnete die „Innere Mission" der
evangelischen Kirche den Kasernierungsplänen mit dem denkbar
schärfsten Widerspruch. In einer Petition des Zentralausschusses
für „Innere Mission." an das preußische Staatsministerium („Zur
Frage der öffentlichen Sittlichkeit") heißt es unter anderem:
„Das System der Kasernierung mutz gleich dem Bordellwesen
ein weibliches Sklaventum erzeugen, welches empörender ist als die
schwarze Sklaverei. . . . .Wir wagen es kaum zu denken, datz, was
in Afrika und Amerika mit Aufbietung aller Kräfte verfolgt wird,
in anderer noch schimpflicherer Gestalt inmitten unserer sich christlich
nennenden Kultur aufgerichtet werden soll. Fügt man noch hinzu,
datz das Interesse der die Dirnen beherbergenden Hausbesitzer oder
Wirte notwendig die Versorgung ihrer Häuser mit möglichst anziehenden
und dazu wechselnden Personen fordert, so stellt sich ein
ausgedehnter, durch nichtswürdige Agenten vermittelter inländischer
und internationaler Sklavenhandel in Aussicht, der leider im
Interesse des.Bordellwesens bereits vielfach besteht, von den Behörden
oft vergeblich verfolgt wird und der, sobald die gcwerbsmätzige
Prostitution kaserniert wird, unter den Augen der Staatsbehörde
unvermeidlich aufwuchern wird."
III. Vom „freien" Wohnen der Prostituierten.
Eine ganze Reihe großstädtischer Polizeiverwaltungen, wohl
überzeugt von der Aussichtslosigkeit aller aus Kasernierung gerichteten
Bestrebungen, hat von vornherein auf, den Versuch verzichtet,
den Prostitutionsverkehr in einige wenige Straßen hineinzuzwängen.
Sie begnügten sich mit dem Erlaß von sittenpolizeft
lichen Vorschriften, die die Prostituierten von den Hauptverkehrsstraßen
zu vertreiben und fern von den öffentlichen Gebäuden einzuquartieren
suchen. Die Wohnungsverhältnisse der Prostituierten
werden der polizeilichen Kontrolle unterstellt. Meist hat die Prostituierte
zu jeder Tages- und Nachtzeit ihre Wohnung dem Polizeibeamten
zu öffnen. Sie muß jeden Wohnungswechsel der Polizei
innerhalb 24 bis 48 Stunden anzeigen. Ihr werden zahlreiche
polizeiliche Bestimmungen, über die Lage ihrer Wohnung usw., über