Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 111 
gewonnen, von dem aus der Unterschied zwischen öffentlichem 
und privatem Recht, zwischen Reich und Herrscherfamilie ver⸗ 
standen zu werden begann. Daß in dieser Richtung mit der 
lehnsrechtlichen Auffassung des weit ausgedehnten Kirchengutes 
an Stelle der bisher nahezu privatrechtlichen im Sinne eines 
Königseigens unter dem Patronate des Herrschers ein außer⸗ 
ardentlicher Fortschritt eintrat, versteht sich ohne weiteres. Die 
Begriffe Reich und König erscheinen nunmehr immer häufiger 
gefondert; der nationale Staat wird als etwas an sich, auch 
seben dem Königtum Notwendiges und Vorhandenes begriffen; 
schon im Beginn des 18. Jahrhunderts finden die Fürsten zu 
Recht, daß der König kein Reichsfürstentum vom Reich ent⸗ 
freuiden könne: der öffentliche, staatsrechtliche Charakter der 
Territorien ist anerkannt!. 
Eine natürliche Konsequenz dieser Wandlungen war es, 
daß nunmehr das Reich nicht mehr als allein im König, sondern 
ebenso sehr als im Volke selbst vertreten galt; daß der König 
nicht mehr als Oberkönig über den Stämmen, daß die Stämme 
und ihre Fürsten vielmehr in ihrer gegenseitigen Durchdringung 
zu dem einen großen Körper der Nation als Träger des Staates 
erschienen. Es war ein Gesichtspunkt, der auf die Notwendig— 
keit einer öffentlichen nationalen Vertretung neben dem König 
hinwies. 
Nun war die alte Volksversammlung, einstmals der in allen 
seinen wehrhaften Angehörigen sichtbar versammelte Staat, längst 
verschwunden; nur in den kleinen Staatswesen der völkerschaft— 
lichen Urzeit hatte sich ihr Wesen überhaupt völlig durchführen 
lassen, die späteren Volksthinge der merowingischen und auch 
noch der frühkarlingischen Zeit, elende Rechtsfiktionen der 
arsprünglichen Einrichtung, hatten den Keim des Verfalls schon 
bei ihrem Entstehen in sich getragen. 
Karl der Große hatte dann an ihrer Stelle mehr oder 
minder regelmäßig Versammlungen von Notabeln einberufen; 
MGLIL. 2, 227, 1216.
	        
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