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III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 23 
deutung Smith’s liegt nicht darin, was gewöhnlich hervorgehoben 
wird, daß er die vier Kanone des Steuerwesens aufstellt, da ja die 
selben zum Teil selbst in älteren Werken zu finden sind, sondern 
daß er äußerlich namentlich die Finanzwissenschaft zu einem er 
gänzenden Teil der Nationalökonomie machte, woran die meisten 
englischen Schriftsteller auch heute noch festhalten; auch innerlich 
verknüpfte er beide insofern, als er die Steuern auf Grund der 
Einkommenszweige klassifiziert und zwar als Steuern, die auf die 
Grundrente, auf den Kapitalzins, auf den Arbeitslohn gelegt sind, 
obwohl freilich kaum eine Steuer zu finden ist, die gerade diesen 
ausschließlichen Charakter besitzt, da ja diese Einkommen nur 
selten vollständig isoliert vorkommen. Die englischen Finanzschrift 
steller sind dieser Einteilung fast ohne Ausnahme bis auf unsere 
Tage treugeblieben. Auf Grund dieser Einteilung ist es dann das 
Hauptbestreben Smith’s, die Einwirkung der Besteuerung auf die 
Volkswirtschaft zu untersuchen, während andere Probleme der Fi 
nanzwirtschaft unerörtert bleiben. Wenn wir aber diese Seite der 
Finanzwissenschaft Smith’s betrachten, so unterliegt es keinem 
Zweifel, daß er sehr tief eindrang in die Untersuchung der volks 
wirtschaftlichen Kückwirkungen der Besteuerung. Auch darf nicht 
unerwähnt bleiben, daß kaum ein Schriftsteller so gründliche, tiefe, 
freilich manchmal zu sehr ins einzelne gehende und einseitige Er 
örterungen über die verschiedenen Zweige der Staatsausgaben bietet, 
ja seine hieher gehörigen Untersuchungen bilden gewissermaßen 
eingehende Monographien über Kirchenpolitik, Unterrichtspolitik, 
Militärpolitik usw., obwohl auch hier bemerkt werden muß, daß so 
wohl Smith als seine Nachfolger fast ausschließlich englische Be 
steuerungsverhältnisse vor Augen hielten. Smith hat das Verdienst, 
unter dem Einflüsse der Physiokraten zu dem Resultate zu gelangen, 
daß die volkswirtschaftlich rationelle Quelle aller Steuer das Ein 
kommen ist, was ebenso der weiteren Entwicklung als Richt 
schnur diente, wie ja auch seine vier Maximen der Besteuerung 
zum großen Teil den Inhalt der Steuerpolitik und Steuerreformen 
des XIX. Jahrhunderts bildeten, ja noch der Gegenwart und Zu 
kunft bilden. 
So wie die Volkswirtschaftslehre sich eigentlich aus der Ka 
meralistik resp. Finanzwissenschaft entwickelte, so hat hinwieder 
die Weiterentwicklung der Volkswirtschaftslehre nicht ohne Ein 
wirkung auf die Finanzwissenschaft bleiben können. Und dieser 
Einfluß macht sich merkwürdigerweise beiläufig gerade in der 
Periode geltend, wo sich die Finanzwissenschaft als selbständige 
Lehre von der Nationalökonomie loslöst. Solange als die Finanz-
	        
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