VII. Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 239
hamburgischer Kaufleute, die nicht Wandschneider waren, auf der Lüneburger Michaelis-
messe berufen(S., 141 ff.). Von einer ähnlichen Tätigkeit Lübecker Tuchgroßhändler ist aber
nicht das mindeste überliefert. Aber auch Nirrnheim betont ja für diese Gruppe von
Kaufleuten, daß für sie der Großhandel den Hauptberuf bildete, worin ich ihm durchaus
zustimme. Für unsere Lübecker Großhändler ist jedenfalls dieser „Kleinverkauf“‘“ so un-
wesentlich, daß sie als reine Großhändler zu werten sind.
27) Hier unterscheide ich mich von Nirrnheim, der von der Annahme ausgeht, daß
wer Gewandschneider gewesen sei, eben als Hauptberuf Gewandschnitt ausgeübt habe.
Andrerseits möchte ich hervorheben, daß auch für die ältere Geschichte des Lübecker
Tuchhandels — also die Zeit vor dem ausgehenden 13. Jahrhundert — das Zusammen-
Fallen von Großhandel und Kleinhandel im Tuchgeschäft im wesentlichen zutreffen
wird. Ob aber dieses Zusammenfallen dadurch entstanden ist, daß der Kleinhändler
(Gewandschneider) zum „Auchgroßhändler‘‘ wurde, um sich Ware für seinen Hauptberuf,
den Kleinhandel, zu verschaffen (so z. B. F, Keutgen, Der Großhandel im Mittelalter,
Hans. Gbll. Jg. 1901, S. 94ff.), oder dadurch, daß ein frühmittelalterlicher Fern- und
Wanderhandel sich seit dem 10. Jahrhundert in den bis dahin noch unentwickelten
Städten mit gewerblicher Bevölkerung festsetzte, und den Kleinhandel neben seinem alten
Hauptberuf, dem Fernhandel, beibehielt (so neuerdings H. Pirenne, Les villes du
Moyen Age, 1927, S. 122ff.), liegt außerhalb der Aufgaben dieser Untersuchung. Für
Lübeck möchte ich zu der noch zu begründenden Ansicht neigen, daß hier der Fern- und
Großhandel von vornherein für die kaufmännische Oberschicht das Wesentliche, der
Gewandschnitt ein Vorbehaltsrecht dieser Schicht war. Selbstverständlich handelt es sich
bei Lübeck von vornherein um bereits entwickelte Verhältnisse; für die Anfänge deı
Organisation des Handels ist aus seinem Material nichts zu entnehmen; insoweit ist der
Hinweis Pirennes auf die ältesten Städte als das wichtigste Forschungsgebiet berechtigt
(a. a. O. S. 119, Anm. 1). Die Formel Pirennes: C’est donc le grand commerce ou, si Fon
prefere un terme plus precis, le commerce a longue distance qui a €t€ la caracteristique de
la renaissance €conomique du Moyen Age (a. a. 0. S. 109) verdient m. E. jedenfalls weit-
gehende Beachtung, mag sie auch den in Deutschland herrschenden Anschauungen zu-
nächst widersprechen.
2%) So wurde es offenbar auch in andern Städten gehalten, z. B. in Elbing. Dort ver-
fügt die Willkür von 1420: „Kein handwercker, krämer noch höcker soll schöne gewand
schneiden bey drey marck. Alsus magk es schneiden ein jeder, der da bürger ist,
wen er seine marck zu vor auff das rathauß gegeben hatte, also dem ge-
wandschnitt zu gehöret.....“ (A. Semrau, Mittlgn. d. Kopernikusvereins etc.
zu Thorn Heft 34, 1926, S. 51). Grundsätzlich steht also jedem Kaufmann der Klein-
verkauf von Qualitätstuch frei; nur muß er die Gebühr von I M. zahlen; vermutlich für
die Benutzung des Gewandhauses (Semrau a. a. 0. S. 23.). Wenn Semrau an dieser Stelle
von dem Gewandschnitt als einem ‚Gewerbe‘ spricht, so scheint es mir zutreffender
zu sein, auch hier von einer Funktion des kaufmännischen Betriebes zu sprechen, die
auszuüben dem Belieben jedes Kaufmanns anheimgestellt war.
%) Man beachte den Unterschied dieser Aufstellung von 4 Gruppen für Lübeck mit den
3 Gruppen, die Nirrnheim a. a. 0. S. 157f. aufgestellt hat. Die wesentlichen Unterschiede
scheinen mir folgende zu sein: 1. Nirrnheims Gruppe 1 zergliedert sich bei mir in die
Gruppen 2 u. 4, von ihnen hat Gruppe 2 trotz der Ausübung des Gewandschnitts in erster
Linie als Großhändler zu gelten. 2. Reine Großhändler (bei mir Gruppe 1) lehnt Nirrn-
heim für Hamburg ab.
%°) Es bedarf kaum eines besonderen Hinweises, daß das Bild, das ich auf Grund ein-
gehendster Quellenkenntnis von der Entwicklung der Lübecker Gewandschneider zu
geben habe, sich grundsätzlich unterscheidet von dem, was man früher über sie glaubte
feststellen zu können (z. B. C. Wehrmann, Die älteren Lübecker Zunftrollen, S. 27ff.;
F. Philippi, Deutsche Literaturzeitung 1916, Sp. 1427f.). Neuerdings hat K. Frölich