scheinen, dies besonders zu demonstrieren ; aber überflüssig
ist es leider nicht. Es gibt selbst unter den Gelehrten
historische Fanatiker, welche meinen, mit der sogenannten
methodischen Behandlung der Quellen auskommen zu
können, auch wenn man die Sprache der Quellen mangel
haft oder gar nicht beherrscht. Man hört wohl die Theorie
aufstellen, daß das genaue Verständnis der Quellen eine
spezifisch philologische Aufgabe sei und für den Historiker
es genüge, im allgemeinen sich durchfinden zu können;
und diese Theorie ist der Praxis der Trägheit nur allzu
willkommen. Das letzte Resultat dieser Richtung sind jene
monströsen Historien der Juden oder der Assyrier, geschrie
ben von solchen, die mit großer Unbefangenheit sich dazu
bekennen, die betreffenden Sprachen nicht zu verstehen;
und wie zahlreich auch auf dem Gebiet der klassischen wie
der mittelalterlichen Geschichte diejenigen Historiker sind,
die weder Griechisch noch Lateinisch noch Deutsch wirklich
verstehen, ist leider den Wissenden bekannt genug. Das
Übelste hierbei sind nicht die einzelnen Mißverständnisse,
die daraus entstehen, sondern der Mangel an geistiger Durch
dringung des Gegenstandes. Die Sprache ist immer eines
jeden Volkes größtes, dauerndstes, mannigfaltigstes Monu
ment ; um nur Rom zu nennen, wer dem Ennius und dem
Horaz, dem Petronius und dem Papinian nicht nachzu
empfinden vermag, der wird ewig von Roms Geschicken
reden, wie der Blinde von der Farbe, mag seine pragmatische
Quellenforschung auch noch so korrekt sein. Ähnlich ver
hält es sich mit dem Studium des Rechts, wobei ich aller
dings nicht zunächst die eigentliche Jurisprudenz meine,
sondern die Kenntnis des öffentlichen Rechts, der Verfassung
des betreffenden Staats, die freilich wieder durchaus un
trennbar ist von der Kenntnis des Privatrechts desselben
Volkes 1 . Es bedarf der Auseinandersetzung darüber nicht,
1 Dazu ist die Auffassung der Pragmatischen Sanktion als
eines bilateralen Vertrages und die Entstehung dieser Auffassung
ein erwähnenswertes Beispiel ; vgl. meine «Verfassungswandlungen
im neueren Österreich», Heidelberg 1911, S”*2j7~