Contents : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-Rigas  gewerbliches  Leben.

11
Hess  sich  ihr  altes  Recht,  Hier  zu  brauen,  nur  ungern  nehmen  und
noch  1519,  als  es  längst  ein  Amt  berufsmässiger  Bierbrauer  gab,
klagte  man  darüber,  dass  vielfach  insgeheim  gebraut  werde  „ttichi
aliene  in  huesen,  sunder  ok  y7t  kellereit  tind  boden^^.
I^as  Kuthaus,  auch  Haus  der  Wurstmacher  (domus  fartoriim)
genannt,  ausserhalb  der  Stadt  belegen,  war  das  Schlachthaus.  Das
\  ieh  wurde  im  Kuthause  geschlachtet  und  das  Fleisch  in  den
Scharren  verkauft.  Das  erstere  Geschäft  besorgten  die  Küter,  das
letztere  die  Knochenhauer.  Im  Aufträge  des  Knochenhauers  schlachteten ­
  die  Küter  und  weideten  das  Vieh  aus,  wobei  in  der  Regel
die  Eingeweide  ihnen  gegen  einen  bestimmten  Preis  überlassen
wurden.  Ein  eigenes  Amt  bildeten  sie  nicht,  sondern  standen  im
Dienste  der  Knochenhauer,  wenn  auch  vermuthlich  in  freierer  Stellung
als  die  sonstigen  Gesellen.  Dass  sie  in  Riga  gleichzeitig  als  Wurstmacher ­
  auftreten,  deutet  auf  eine  gewisse  Selbständigkeit.  Im  Kuthause, ­
  das  zum  städtischen  Eigenthum  gehörte,  befand  sich  ein
Kessel  mit  einem  Raumgehalte  von  drei  Tonnen.  Aus  seiner  Überlassung ­
  an  die  Gewerbetreibenden  zog  die  Stadt  im  15.  Jahrhunderte
eine  Einnahme  von  drei  Mark  jährlich,  später  von  10  Mark,  die  in
halbjährlichen  Terminen  zu  entrichten  waren.  Ob  für  die  Benutzung
•íes  Schlachthauses  ein  Zwang  bestand,  bleibe  dahingestellt.  In
Lübeck  z.  B.  hatten  die  Knochenhauer  das  Recht  ein  oder  zwei
Schafe  wöchentlich  in  ihren  eigenen  Behausungen  schlachten  zu
dürfen,  doch  nur  für  den  eigenen  Bedarf.  Das  Fleisch,  das  sie  verkaufen ­
  wollten,  musste  im  Kuthause  geschlachtet  sein.  Auf  diese
Weise  gewinnt  die  Vorstellung  Raum,  dass  auf  diesem  gleichzeitig
mne  Art  Fleischschau  stattfand.  In  Reval  war  dies  sicher  der
Hall.  Hier,  sowie  in  Lübeck  und  Hamburg,  lassen  sich  Kuthäuser
nachweisen,  in  letzterem  sogar  zwei*.
Der  Herstellung  dep  Leders  dienten  die  Cierberhäuser,  von
denen  vier  namhaft  gemacht  werden:  eins  vor  der  Schalpforte,
eins  vor  der  Sandpforte,  das  (ierberhaus  der  Schuhmacher  und
das  der  Beiter.  Die  beiden  letzteren  lagen  bei  einander  am  Rigeflüsschen
  ^na  der  sandtpforten'*'  und  man  darf  alle  drei  in  nicht
grosser  Entfernung  von  einander  vermuthen,  wohl  alle  das  ihnen

*  Hodemann,  Die  älteren  Zunfturkunden  der  Stadt  Lüneburg,  1883.  S.  42  —  53.
.  *  Wehrmann,  Die  älteren  Lübeckischen  Zunftrollen.  2.  Aull.,  S.  267  ;  Koppmann
  a.  a.  O.  i,  S.  XLII.  O.  Rüdiger,  Hamburgs  Schlachterei,  Hamburger  Nachrichten ­
  1891  Nr.  223  —  225,  G.  Adler,  Die  Fleisch-Teuerungspolitik  der  deutschen
Städte  1893;  K,  Nübling,  Ulm’s  Fleischerei  wesen  im  Mittelalter  1894.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.