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Anmerkung: Bei sämtlichen Zwangsversteigerungen
ist, soviel dem BerichleZtaller bekannt, die letztstellige
Hypothek ganz oder zum Teil zum Ausfall gekommen."
49. Metz: Zwangsvcrwaltcr Rechtsanwalt St. schreibt:
„Ich kann sachdienliches nur von 7 Zwangsverwaltungen
berichten. Dabei waren in 6 Fällen die Mieten durch Zessionen
und vielfache Pfändungen der Zwangsverwaltung verloren.
Die beiden übrigbleibenden Fälle betrafen ein
vom Eigentümer verlassenes leerstehendes Haus und ein
Hotel. In diesen beiden Fällen lagen Verfügungen, da
praktisch unmöglich, nicht vor. Die von mir beobachteten
Zessionen bezweckten mit einer Ausnahme die Sicherung der
Hypothekeuzinsen, ohne die hohen Kosten der Zwangsverwaltung.
Sie stellen daher einen Akt der Selbsthilfe gegen
die Folgen der 88 1123 und 1124 vor und beweisen gerade
dadurch das Bedürfnis nach einer Aenderung dieser Gesetzesbestimmungen."
50. Mügeln-Dresden: Zwangsvcrwalter S. schreibt:
„In Mügeln haben sehr viele Zwangsverwaltungeu
stattgefunden, in denen die Mieten auf lauge Zeit gepfändet
gewesen sind und viel Geld für die Hypothekare verloren
gegangen ist."
51. München: Zwangsverwaltungsberatcr Rechtsanwalt
R. schreibt:
„Es ist nach meinen Erfahrungen direkt zur Regel geworden,
daß bei beschlagnahmten Anwesen zum Schaden
des späteren Einsteigerers rechtzeitig über die Mietzinsen
verfügt wird; ich müßte Ihnen fast meine sämtlichen Beschlagnahmeakten
zur Verfügung stellen, wenn es für diese
jedem Praktiker täglich vorkommenden Fälle eines besonderen
Beleges noch bedürfte. Die Bewegung zur Abänderung
der §§ 573, 1123, 1124 BGB. erscheint mir durchaus verständlich
und berechtigt. Durch die Verfügung über die
Mietzinsen wird dem Anwesenseigentümer die Möglichkeit
genommen, die Einnahme des Hauses, welche in erster
Linie zur Befriedigung der Hypothekenglänbiger bestimmt
sind, diesen zukommen zu lassen."
52. München: Justizrat B. schreibt:
„Ich habe auf das sittenwidrige Moment der hier einschlägigen
Reichsgesetzgebung des. öfteren und offenbar nicht
ohne Erfolg hingewiesen. Vorbildlich wären die Bestini-