324 Buch 4. Kap. 2. Einkommensverhältnisse.
entgegengesetztere werden, weil für die Dauer die nachhaltige
Ergiebigkeit jedes besonderen Einkvnlmenszweiges von dent
Gedeihen der gesammten Vvlkswirthschaft abhängig ist unb
mit der Zunahme des Volkseinkommens jeder Zweig desselben
ohne gleichzeitige Schmälerung eines allderen int Ganzen
wachsen kann.
Während der höheren Kulturstufen ivird in Folge aus-
gebildeterer Prvductionsthcilung, entwickelteren Güterumlaufes re.
immer seltener ausschließlich für den eigenen Bedarf oder nur
auf Bestellung, sondern zunehmend mehr unternehmungsweise
producirt. Mit dem Vorherrschcuderwerden der unternehmungs
weisen Production werden nun größere Mengen von Arbeits
kräften, Grundstücken und Kapitalien an Andere gegen einen frei
vereinbarten Preis zur Benutzung überlassen, und bilden sich für
diese Ueberlassung feststehendere Marktpreise aus, welche eben
iviederum die vergleichsweise Ausmessung des zufolge Selbst
anwendung eigener Productionsmittel bezogenen Einkommens
möglicher machen. Zugleich scheiden sich auch die bei größeren
Unternehmungen zusammenwirkenden Privatwirthschaften der
Einzelnen fortwährend mehr in solche, welche vorzugsweise durch
Beibringung der einen oder anderen Einkommensquelle betheiligt
und deshalb zwar nicht lediglich aber doch überwiegend entweder
auf den Bezug von Arbeitslohn, oder von Grundrente, oder von
Kapitalzins angewiesen sind. Alles dies trägt wesentlich mit
dazu bei, das klarere Auseinandertreten der verschiedenen Ein
kommenszweige zu begünstigen, deren Bezieher sich gemeinschaftlich
in den Ertrag der Production zn theilen haben und demnach
insofern entgegengesetzte Interessen zu vertreten scheinen, als der
verhältnißmäßige Antheil der einen (z. B. der Kapitalisten) offen
bar um so geringer ausfallen muß, je größer derjenige der
anderen (z. B. der Arbeiter und Grundbesitzer) ist.
Abgesehen jedoch davon, daß kein Einkommenssatz durch das
Steigen eines anderen unter seine Minimalgrenze niedergedrückt
zu werden vermag, kommt es Jedermann thatsächlich noch weit
mehr auf den Gesammtbetrag seines jetoeiligen Einkommens, als
auf dessen Verhältniß zum Gesammtwerthe des zu theilenden
Productionsertrages an. Steigt letzterer überhaupt und beständig
genug, um aus einer abnehmenden Quote eine zunehmende
Quantität an Gütern zu ergeben, so kann sich der Verhältniß-