Freiheit oder Organisation des sittlichen
Gedankens in der Wirtschaft.
Standpunkt des “katholischen Christentums,
Von Prof. Schilling in Tübingen.
Soll die gestellte Frage: vom Standpunkt des katho-
lischen Christentums aus beantwortet werden, so
muß zuerst Klarheit darüber geschaffen werden, welches die
letzten Ideen sind, wovon man auszugehen hat, und
welches die Quellen sind, woraus sich die Grund-
gedanken gewinnen lassen. .
Moralgeschichtliche Betrachtung und sachliche Erwägung
zeigen gleicherweise, daß Troeltsch mit gutem Grund
das Naturrecht als das Kulturdogma der katholischen
Kirche bezeichnet hat. Das Naturrecht ‚erscheint in der Tat
als das. Hauptmittel, das es der Kirche ermöglichte und er-
möglicht, zu den Kulturproblemen Stellung zu nehmen;
freilich ist sofort hinzuzufügen, daß für die Kirche keines-
wegs das Naturrecht. allein die Quelle ist, woraus sie die
zur Bewältigung der Kulturprobleme dienenden Gedanken
ableitet, vielmehr steht über dem Naturrecht als leuchten-
der und leitender Stern der christliche Glaube, der
Glaube an den dreieinigen Gott, der das Ziel der Schöpfung
ist und der den Menschen zur übernatürlichen Seligkeit
berufen hat. Hieraus ist ohne weiteres zu erkennen, daß
das christliche Naturrecht mit dem Naturrecht der Auf-
klärungsphilosophie, also mit dem Naturrecht des Ratio-
nalismus lediglich den Namen gemeinsam hat. Tatsache
und Charakter des Naturrechtes im christlichen Sinne sind
damit gegeben, daß der persönlich gedachte Gott die Welt,
einschließlich der menschlichen Natur, geschaffen
und in diese die Gesetze und die Erkenntnis der sittlichen
Normen gelegt hat, die den Menschen instand setzen, seinen
höchsten Zweck auf Erden, die Verähnlichung mit dem
heiligen und gerechten Gott, zu verwirklichen, was jedoch
nicht besagt, daß der Mensch sein Endziel aus eigenen
Kräften zu erreichen vermöchte. Läßt sich nun nachweisen,
daß Gott die menschliche Natur so oder so geschaffen hat,
so ist hieraus ein entsprechendes sittliches Sollen zu folgern.
In dieser Weise ergeben sich Pflicht und Berechtigung der
Erhaltung des Lebens,
Pilicht und Recht des Eigentumserwerbs
und 'andere. Pflichten und Rechte natürlicher Art. Gott hat
das Ziel, das der Mensch erreichen soll, festgesetzt, und
es ist klar, daß das Ziel, soweit dabei die natürliche Be-
stimmung in Frage kommt, für den Menschen erkenn-
bar sein muß. Wie bei jeder Kunst und bei jeder Wissen-
schaft sozusagen die Anfänge gegeben sind, etwa durch ein-
leuchtende Erkenntnisse, so daß es dem Menschen möglich
ist, von der ein für allemal‘ gegebenen Grundlage aus
weiterzubauen und weiterzuforschen, so auch auf sittlichem
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